Eignungsfeststellungsverfahren
Für einige Studiengänge (erstes und höhere Fachsemester) legen die Fachbereich in einer eigenen Satzung zusätzliche Kriterien neben der Hochschulzugangsberechtigung an.
Die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren setzt die fristgerechte Einsendung des im Rahmen der Online-Bewerbung generierten Antrags mit den dort angeforderten Unterlagen voraus. In einigen Fachbereichen müssen Sie sich parallel zur Onlinebewerbung zum Eignungsgespräch anmelden.
Ob für Ihren Wunsch-Studiengang ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt wird und welche Frist gilt, erfahren Sie hier.
Informationen zum Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens finden Sie auf den jeweiligen Fachbereichsseiten sowie innerhalb der Onlinebewerbung. Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens teilt der Fachbereich dem Referat Studierendenservice/Zulassung International die Zulassungsergebnisse mit. Sie erhalten dann umgehend einen entsprechenden Bescheid.
Ein Losverfahren wird in diesen Studiengängen nicht durchgeführt.