Das Zulassungsverfahren kann sich zu jedem neuen Semester ändern. Bitte informieren Sie sich aktuell für den jeweiligen Bewerbungszeitraum über die jeweils geltenden Verfahren.
Die aktuellen Bewerbungsfristen und Zulassungsverfahren finden Sie auf den Übersichtsseiten für
Aufnahmebeschränkte Studiengänge / NC-Studiengänge
In diesen Studiengängen gibt es eine vor dem Verfahren festgesetzte maximale Anzahl an Studienplätzen (Zulassungszahl). Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl dieser festgelegten Studienplätze wird ein Vergabeverfahren gemäß der „Studienplatzvergabeverordnung Hessen“ durchgeführt.
Bei Kombinationsstudiengängen „Joint Bachelor of Arts“ und „Lehramt an Gymnasien“ müssen für alle Studienfächer der gewählten Kombination die jeweils erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein; eine Teilzulassung ist nicht möglich .
Offene / Zulassungsfreie Studiengänge ohne besondere Verfahren
Für offene/zulassungsfreie Studiengänge ohne besondere Verfahren (1. Fachsemester und höhere Fachsemester) gibt es keine zahlenmäßige oder sonstige Beschränkung.
Sofern die formalen Voraussetzungen (z.B. entsprechende Hochschulzugangsberechtigung, Nachweis Krankenkasse) erfüllt sind, ist der Studienplatz garantiert. Diese notwendigen Unterlagen erfahren Sie in einer Checkliste, die in der Online-Bewerbung individuell generiert wird. Diese müssen per Post eingereicht werden.
Sie erhalten nach dem Posteingang Ihrer Bewerbung ein direktes Zulassungsschreiben in Ihrem Bewerbungsaccount mit Informationen über die weiteren Schritte wie Zahlung Semesterbeitrag und Versand des Studienausweises mit Semesterticket.
Eignungsfeststellungsverfahren
Für einige Studiengänge (erstes und höhere Fachsemester) legen die Fachbereich in einer eigenen Satzung zusätzliche Kriterien neben der Hochschulzugangsberechtigung an.
Die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren setzt die fristgerechte Einsendung des im Rahmen der Online-Bewerbung generierten Antrags mit den dort angeforderten Unterlagen voraus. In einigen Fachbereichen müssen Sie sich parallel zur Onlinebewerbung zum Eignungsgespräch anmelden.
Ob für Ihren Wunsch-Studiengang ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt wird und welche Frist gilt, erfahren Sie hier.
Informationen zum Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens finden Sie auf den jeweiligen Fachbereichsseiten sowie innerhalb der Onlinebewerbung. Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens teilt der Fachbereich dem Referat Studierendenservice/Zulassung International die Zulassungsergebnisse mit. Sie erhalten dann umgehend einen entsprechenden Bescheid.
Ein Losverfahren wird in diesen Studiengängen nicht durchgeführt.