Bewerbung Bachelor / Lehramt

Bachelor-Studiengänge richten sich an Interessenten direkt nach dem Schulabschluss oder dem Erlangen der Hochschulreife. Mit dem Bachelor kann man in die Berufstätigkeit starten oder sich in einem Master weiterqualifizieren. Der Abschluss Lehramt an Gymnasien ermöglicht ein Referendariat an einer Schule. Das Studium besteht aus einer Kombination von zwei Fächern. Generell gilt: Manche Studiengänge sind zulassungsfrei, andere erfordern ein Eignungsfeststellungsverfahren oder sind aufnahmebeschränkt.

Das Zulassungsverfahren kann sich zu jedem neuen Semester ändern. Bitte informieren Sie sich aktuell für den jeweiligen Bewerbungszeitraum über die jeweils geltenden Verfahren.

Die aktuellen Bewerbungsfristen und Zulassungsverfahren finden Sie auf den Übersichtsseiten für

Bachelor-Studiengänge
Lehramt-Studiengänge

Aufnahmebeschränkte Studiengänge / NC-Studiengänge

In diesen Studiengängen gibt es eine vor dem Verfahren festgesetzte maximale Anzahl an Studienplätzen (Zulassungszahl). Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl dieser festgelegten Studienplätze wird ein Vergabeverfahren gemäß der „Hessischen Hochschulzulassungsverordnung“ durchgeführt.

Bei Kombinationsstudiengängen „Joint Bachelor of Arts“ und „Lehramt an Gymnasien“ müssen für alle Studienfächer der gewählten Kombination die jeweils erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein; eine Teilzulassung ist nicht möglich .

Offene / Zulassungsfreie Studiengänge ohne besondere Verfahren

Für offene/zulassungsfreie Studiengänge ohne besondere Verfahren (1. Fachsemester und höhere Fachsemester) gibt es keine zahlenmäßige oder sonstige Beschränkung. Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester (wird in neuem Tab geöffnet) ist allerdings die Einstufung durch den Fachbereich erforderlich.

Sofern die formalen Voraussetzungen (z.B. entsprechende Hochschulzugangsberechtigung, Meldung der Krankenversicherung (wird in neuem Tab geöffnet)) erfüllt sind, ist der Studienplatz garantiert. Diese notwendigen Unterlagen erfahren Sie in einer Checkliste, die in der Online-Bewerbung individuell generiert wird. Sofern kein Upload der Unterlagen möglich ist, sind die Unterlagen per E-Mail einzureichen oder dem Antragsformular beizufügen. In einigen Fällen genügt die elektronische Bewerbung, es wird kein Antragsformular generiert.

Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihrer Bewerbung ein direktes Zulassungsschreiben per Download oder per Post mit Informationen über die weiteren Schritte wie Zahlung Semesterbeitrag und Versand des Studienausweises mit Semesterticket. Über Bescheide, die per Download zur Verfügung gestellt werden, werden Sie per E-Mail informiert.

Eignungsfeststellungsverfahren

Für einige Studiengänge (erstes und höhere Fachsemester) legen die Fachbereich in einer eigenen Satzung zusätzliche Kriterien neben der Hochschulzugangsberechtigung an.

Die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren setzt die fristgerechte Einsendung des im Rahmen der Online-Bewerbung generierten Antrags mit den dort angeforderten Unterlagen voraus. In einigen Fachbereichen müssen Sie sich parallel zur Onlinebewerbung zum Eignungsgespräch anmelden.

Ob für Ihren Wunsch-Studiengang ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt wird und welche Frist gilt, erfahren Sie hier.

Informationen zum Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens finden Sie auf den jeweiligen Fachbereichsseiten sowie innerhalb der Onlinebewerbung. Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens teilt der Fachbereich dem Referat Studierendenservice/Zulassung International die Zulassungsergebnisse mit. Sie erhalten dann umgehend einen entsprechenden Bescheid.

Ein Losverfahren wird in diesen Studiengängen nicht durchgeführt.