Anmeldung bei den Behörden
Wenn Sie zum ersten Mal eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt melden. Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, ist es möglich, dass Sie eine Geldstrafe zahlen müssen. Für die Registrierung werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Reisepass(e) oder Personalausweis(e) für alle relevanten Familienmitglieder
- Ein Dokument Ihres Vermieters genannt Wohnungsgeberbestätigung
- Ggf. das Original Ihrer Heiratsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder
Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Dieses Dokument müssen Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos vorlegen.
Bei jedem Umzug in eine neue Wohnung müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Für die Neuanmeldung werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis
- Ein Dokument Ihres Vermieters genannt Wohnungsgeberbestätigung
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