Krankenversicherung für Kurzzeitprogramme

Wenn Ihr Studien- oder Forschungsaufenthalt an der TU Darmstadt kürzer als 3 Monate dauert, (z.B. Teilnahme am IREP-Programm), müssen Sie nicht zwingend eine deutsche Gesetzliche Krankenversicherung erwerben. Allerdings müssen Sie einen Nachweis über eine deutsche, private Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts an der TU Darmstadt erbringen.

Folgenden Bestimmungen für die private Krankenversicherung sind zu beachten:

Erfolgt eine Befreiung von der Versicherungspflicht, müssen die Leistungen der privaten Versicherung nach ihrer Art denen der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Die Versicherungsverträge

  • Mawista Student Comfort / Mawista Science
  • Continentale Gruppenvertrag DAAD (Deutscher akademischer Austauschdienst)
  • Care Concept Tarif College Care
  • A & H Travel (für Studenten aus Australien)
  • UPEI – Emergency Hospital & Medical Insurance für Studenten aus Kanada i. V. m. einer staatl. Versicherung der kanadischen Provinz und
  • educare24 XL / PROVISIT

gelten als anderweitige Absicherung. Beachten Sie, dass im Ausland abgeschlossene private Versicherungen die Voraussetzungen für die Befreiung meist nicht erfüllen. In diesen Fällen ist eine Befreiung nicht möglich.