Visumsbestimmungen Kurzzeitprogramme

Informieren Sie sich hier über die unterschiedlichen Bestimmungen für Visa, die Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland beachten müssen.

Normalerweise benötigen internationale Studierende, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat kommen, ein Visum, bevor sie nach Deutschland einreisen. Bitte setzten Sie sich spätestens drei Monate vor Ihrer Abreise nach Deutschland mit der Deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes in Verbindung, um sich über spezielle Visumsvoraussetzungen Ihres Heimatlandes zu informieren.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Pass noch für mindestens 18 Monate nach Ihrer Einreise in Deutschland gültig ist.

Aufenthaltstitel „Student“ in Deutschland

Als Studierende oder Studierender mit einem Pass aus den bestimmten Ländern (nähere Informationen erhalten Sie bei der deutschen Botschaft) können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie müssen aber innerhalb von zwölf Wochen nach Ihrer Einreise den Aufenthaltstitel „Student“ beantragen (früher auch als „Visum“ bekannt), wenn Sie für mehr als 90 Tage im europäischen Schengenraum bleiben. Wenn Sie Staatsbürger mit Visumspflicht für Deutschland sind, überprüfen Sie bitte die Visumsregelungen Ihres Landes, bevor Sie nach Deutschland kommen. Die Beantragung des Aufenthaltstitels „Student“ kostet ca. 160 Euro.

Um den Aufenthaltstitel zu beantragen, müssen Sie einen förmlichen Antrag stellen (diesen bekommen Sie in Deutschland) und die folgenden Unterlagen bei der Ausländerbehörde Ihres deutschen Wohnortes einreichen:

  • Ihre Immatrikulationsbescheinigung, die beweist, dass Sie als Studierende oder Studierender der TU Darmstadt eingeschrieben sind und/oder den Deutsch-Intensivkurs absolvieren
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung/Ihres Zimmers in Deutschland
  • Bescheinigung der Krankenversicherung
  • Gültiger Pass sowie eine Kopie der Bildseite
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel – Nachweis, dass Sie die Kosten für Ihre akademische Ausbildung und für das Leben in Deutschland für die Dauer Ihres Studien- bzw. Forschungsaufenthalts tragen können
  • 2 biometrische Passfotos (35mm x 45mm)

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel

Nach der deutschen Gesetzeslage müssen internationale Studierende, die den Aufenthaltstitel „Student“ tragen möchten, einen Finanzierungsnachweis erbringen, der belegt, dass Sie genügend Geld für den Studienaufenthalt zur Verfügung haben. Die deutsche Regierung hat eine Summe von mindestens 720 Euro pro Monat festgelegt.

Es gibt zwei Arten, um den Finanzierungsnachweis zu erbringen:

  1. Ein Sicherheitsbetrag wird auf ein deutsches Sperrkonto eingezahlt

    Die Summe von 720 Euro für sechs Monate (= 4.320 Euro für ein Semester) wird auf ein deutsches Konto eingezahlt. Dies sollte direkt nach Ihrer Ankunft in Deutschland geschehen. Um Geld auf Ihr deutsches Konto zu übertragen, haben Sie u.a. folgende zwei Möglichkeiten: Sie können mit Ihrer Kreditkarte Geld von Ihrem Konto in Ihrem Heimatland abheben und diese Summe dann auf ihr deutsches Konto einzahlen. Oder eine Person Ihres Vertrauens überweist eine Summe auf ihr deutsches Konto; dafür wird die IBAN-Nummer benötigt.
    Bei der Ausländerbehörde erhalten Sie ein Formular für Ihre deutsche Bank, um zu beantragen, dass eine festgelegte Summe Ihres Vermögens für Sie nicht unmittelbar zugänglich ist. Über dieses Formular tritt eine spezielle Art der Kontoverwaltung in Kraft, so dass Sie nur bis zu 720 Euro pro Monat abheben können. So wird sichergestellt, dass Sie jeden Monat genügend Geld zur Verfügung haben, um die Lebenshaltungskosten bis zum Ende Ihres Studienaufenthaltes in Deutschland decken zu können. Weitere Summen können Sie jederzeit auf Ihr reguläres Bankkonto bei derselben Bank einzahlen, bei dem die Summe, die monatlich abgehoben werden kann, nicht eingeschränkt ist.

  2. Eine Bestätigung über ein Stipendium der Fulbrigth Commision oder des DAADs oder von IREP

    Die Bestätigung über das Stipendium muss in deutscher Sprache verfasst sein und von einer gemeinnützigen Organisation ausgestellt worden sein, die ihren Sitz in Deutschland hat, oder teilweise von der deutschen Regierung gefördert wird. Wenn die monatliche Fördersumme weniger als 720 Euro beträgt, können Sie die Fördersumme mit einem gesperrten deutschen Konto, in dem die restliche erforderliche Summe hinterlegt ist, kombinieren. IREP Studierende erhalten Ihre Stipendienschreiben nach der Ankunft in Deutschland. Stipendiaten von deutschen Institutionen wie dem DAAD müssen keine Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis bezahlen.

Youth Mobility Visa für kanadische Studierende

Kanadische Studierende im Alter von 18 bis 35 Jahren können das sogenannte „Youth Mobility Visa“ beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Visum nur in Kanada ausgestellt werden kann. Es gibt keine Möglichkeit, das Visum zu verlängern. Studierende, die ein „Youth Mobility Visum“ erhalten haben, müssen sich nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht um eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken kümmern. Mehr Informationen zum „Youth Mobility Visa“ finden Sie auf folgender Website:

Youth Mobility Visa