PROMOS-Stipendium

Informationen

Die Technische Universität Darmstadt vergibt im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS Stipendien für folgende Vorhaben:

  • Studienaufenthalte Einsemestrige Aufenthalte (genau ein Semester, weder kürzer noch länger) an Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland.
  • Abschlussarbeiten Anfertigung einer Bachelor- oder Masterarbeit an einer Partneruniversität außerhalb Europas.

Die Auswahl der Stipendiat:innen erfolgt über ein qualitätsorientiertes Verfahren durch die TU Darmstadt.

PROMOS Online Bewerbung

Das Bewerbungsformular für das PROMOS-Stipendium wird zu folgenden Zeiträumen freigeschaltet:

  • Für Aufenthalte von Juli bis Dezember: Bewerbungsphase voraussichtlich Mitte April bis Mitte Mai
  • Für Aufenthalte von Januar bis Juni des Folgejahres: Bewerbungsphase voraussichtlich Mitte Oktober bis Mitte November

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (wird in neuem Tab geöffnet) können Sie vorab vorbereiten und anschließend im Online-Formular hochladen.

Für eine Bewerbung um das PROMOS-Stipendium müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Immatrikulation Sie sind an der TU Darmstadt eingeschrieben mit dem Ziel, einen Studienabschluss zu erlangen.
  • Studienfortschritt Zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts haben Sie das zweite Semester im Bachelorstudium abgeschlossen. Das Auslandssemester beginnt somit frühestens im dritten Semester.
  • Erstbewerbung im Studienabschnitt Sie bewerben sich erstmals im aktuellen Studienabschnitt (Bachelor oder Master) für das PROMOS-Stipendium. Eine Förderung ist pro Studienabschnitt nur einmal möglich.
  • Sprachkenntnisse Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in einer Unterrichts- oder Vorlesungssprache der Partneruniversität.
  • Nominierung durch den Fachbereich Sie sind für einen Austauschplatz an einer außereuropäischen Partneruniversität nominiert. Der Studienaufenthalt dort dauert mindestens 1 und höchstens 6 Monate.
  • Abschlussarbeit im Ausland Alternativ liegt Ihnen eine Zusage zur Anfertigung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit an einer außereuropäischen Partneruniversität vor.

Sie erhalten eine einmalige Mobilitätspauschale gemäß den länderspezifischen Fördersätzen des DAAD (wird in neuem Tab geöffnet).

Kombination mit anderen Stipendien

Eine Förderung durch PROMOS ist nicht mit anderen DAAD-Stipendien kombinierbar. Zudem sind Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln für den gleichen Zweck (Zuschuss zu den Reisekosten) grundsätzlich ausgeschlossen.

Studierende sind verpflichtet, eine PROMOS-Förderung bei anderen deutschen öffentlichen Stipendiengebern zu melden.

Zulässige Kombinationen

Folgende Förderungen können mit PROMOS kombiniert werden:

  • Stipendien von Unternehmen oder privaten Stiftungen
  • Stipendien aus nicht-deutschen öffentlichen Mitteln
  • Deutschlandstipendium
  • Auslands-BAföG (Hinweis: PROMOS muss dem BAföG-Amt gemeldet werden)
  • Stipendien aus privaten Quellen
  • Öffentliche Mittel zur Unterstützung der Lebenshaltungskosten (z. B. Fördermittel vom Fachbereich, Hessen-Programme, Fulbright etc.)

15. Oktober bis 15. November (Für einen Aufenthalt in der ersten Jahreshälfte des darauf folgenden Jahres)

15. April bis 15. Mai (Für einen Aufenthalt ab Juli des selben Jahres)

Folgende Unterlagen sind mit der Online-Bewerbung einzureichen:

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Das Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich!

  • Motivationsschreiben (wird in neuem Tab geöffnet) mit Datum, Unterschrift und Briefkopf (auf Deutsch oder Englisch)
  • Tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
  • Notenspiegel: Ausdruck des Studienbüros, Masterstudierende reichen zusätzlich eine Leistungsübersicht des gesamten Bachelorstudiums ein. Mehrere Notenspiegel müssen in einer PDF zusammengeführt und hochgeladen werden. Bei ausländischem Notenspiegel: Umrechnung der Credit Points (CP) und Noten ins deutsche System erforderlich – bei Fragen bitte an das zuständige Studienbüro wenden.
  • Gutachten (wird in neuem Tab geöffnet) Das maximal ein Jahr alte Gutachten muss von einer Professorin oder einem Professor einer deutschen Universität verfasst und unterschrieben sein. Das Dokument kann auf Wunsch des Professors auch direkt an das PROMOS Büro geschickt werden. Frei formulierte Gutachten werden nicht akzeptiert.
  • Nur für Abschlussarbeiten: Zusage der Betreuerin oder des Betreuers und einseitige Zusammenfassung der Abschlussarbeit
  • Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in einer Vorlesungssprache durch eine der folgenden Qualifikationen (nicht älter als zwei Jahre bei Bewerbungsdeadline):
    • Kleiner DAAD Sprachtest (wird in neuem Tab geöffnet) (Dieser Test kann im Sprachenzentrum der TUDa in allen dort unterrichteten Sprachen abgelegt werden – mind. Niveau B2)
    • TOEFL (mindestens iBT 80) oder IELTS (mindestens 6.5)
    • UNIcert II (für englische, französische, portugiesische oder spanische Sprachkenntnisse)
    • HSK 4 (für Chinesisch)
    • JLPT: N2 (Für Japanisch)
    • Andere Nachweise (Abiturzeugnis, Sprachkurszertifikate, etc.) werden nicht angenommen!

Folgende Unterlagen müssen nach Beginn bzw. Ende Ihres Auslandsaufenthaltes über das Follow-Up Form für Promos & FLS Stipendiat:innen hochgeladen werden:

  • Die Confirmation of Stay (wird in neuem Tab geöffnet) (CoS): innerhalb der ersten 7 Tage nach Studienbeginn an der Partneruni mit Unterschrift.
  • Der zweite Teil der CoS: in der letzten Wochen Ihres Studiums ausfüllen und unterzeichnen lassen.
  • Zeugnis der Gasthochschule: Nach Ende Ihres Aufenthaltes bzw. nach Erhalt des Zeugnis von Seiten der Partnerhochschule
  • Erfahrungsbericht bzw. Zusammenfassung Ihrer Abschlussarbeit spätestens ein Monat nach Ende Ihres Aufenthaltes
  • Checkliste (wird in neuem Tab geöffnet) für Stipendiat:innen
  • Bitte teilen Sie uns rechtzeitig per E-Mail () mit, wenn sich Ihre Daten geändert haben bzw. Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten!

Wichtige Hinweise

Es wird nachdrücklich empfohlen, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise sowie insbesondere die (Teil-)Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit). Reisewarnungen für ein bestimmtes Land oder Teilreisewarnungen für Regionen eines Landes enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amtes, von Reisen in das betroffene Gebiet abzusehen.

Weitere wichtige Informationen zu Ihren Auslandsaufenthalt finden Sie auf unserer Webseite!

Die Anzahl der Geförderten ist abhängig von der Gesamtfördersumme, die der TU Darmstadt durch den DAAD zur Verfügung gestellt wird. Die interne Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien: akademische Leistungen, Sprachkenntnisse, soziale Kriterien/soziales Engagement und Inhalt der Bewerbungsunterlagen.

Schlechtere Bewertungen in einem Bereich (z.B. akademische Leistungen) können durchaus durch andere Bereiche ausgeglichen werden.

Der Sprachnachweis kann nicht nachgereicht werden. Bei der Bewerbungen muss ein Mindestniveau (B2) der Sprachkenntnisse vorliegen.

Auch das Empfehlungsschreiben muss innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Bitten Sie den/ die Professor_In das Empfehlungsschreiben direkt an Sie oder per Hauspost bzw Email direkt an: zu schicken.

Nein, das ist nicht möglich.

Nein, es können nur Aufenthalte gefördert werden, die ein Semester (max 6 Monate) dauern. Bei längeren Aufenthalten informieren Sie sich bitte rechtzeitig über andere Fördermöglichkeiten (z.B. DAAD Jahresstipendium).

Eine Beihilfe kann für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gewährt werden, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachgewiesen wird bzw. die Einschränkungen durch eine Behinderung einem GdB von mindestens 50 entspricht.

Maximal können 10.000 Euro als Beihilfe für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der auslandsbedingten Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.

Mehrausgaben können nur geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich von keiner anderen Stelle übernommen werden. Medizinische Atteste können nur in Deutsch oder Englisch akzeptiert werden.

Der personenbezogene Beihilfeantrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme eingereicht werden.

Weiter Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD:https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/weiterfuehrende-infos-zu-daad-foerderprogrammen/promos/ oder wenden Sie sich an uns: promos@zv.tu-darmstadt.de

Im Masterstudium können Sie ebenfalls eine Promos Förderung von bis zu 6 Monaten erhalten.

Ja, wenn das Studium darunter nicht leidet.

Wir benötigen von Ihnen eine aktuelle Leistungsübersicht, die sowohl Ihre Leistungen im Bachelorstudium als auch (falls zutreffend) im Masterstudiums abbildet.

Falls Sie mehre Leistungsspiegel/ Transcripts einreichen müssen, fügen Sie diese in einer PDF zusammen und laden dieses Dokument über das online Bewerbungsformular hoch.

Sollten Sie ein ausländisches BA oder MA Zeugnis haben, benötigen wir eine Umrechnung der ausländischer Noten in das deutsche Notensystem.

Nein! Wir benötigen einen offiziellen Ausdruck des Studienbüros mit Stempel und Unterschrift. Alle erbrachten Leistungen sollten aufgelistet sein (BA/MA). Studierende im 1. Mastersemester brauchen nur einen BA-Notenspiegel. TUCaN-Ausdrucke werden NICHT akzeptiert!

Ja. Der Prof. muss nicht zwingend von der TUDa sein, aber von einer DEUTSCHEN Universität. Die Vorlage für das Gutachten finden Sie hier. (wird in neuem Tab geöffnet)

Nein, da keine Sprach- und Lesekenntnisse geprüft werden

Studierende der TU Darmstadt erhalten über Promos nur die Mobilitätspauschale. Die Pauschalen für Aufenthalt und Studiengebühren werden nicht ausgezahlt.

Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.

Nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden dürfen:

  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien
  • Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln: Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird. So dürfen auch DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Kombinierbare Förderungen:

  • Öffentliche Gelder als Reisekostenzuschuss oder für Studiengebühren (z.B. Fördermittel vom Fachbereich, Hessen-Programme, Fulbright)
  • Das PROMOS-Stipendium ist mit Auslands-BAföG kombinierbar, muss aber bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angezeigt werden!
  • Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Die PROMOS-Förderung ist immer bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen! Bitte beachten Sie stets die Vorgaben des anderen Stipendiengebers!

Mit der Teilnahme am Promos Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden. Für Ihren Versicherungsschutz (z.B. Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung) sind Sie selbst verantwortlich und müssen sich rechtzeitig informieren, ob bereits abgeschlossene Versicherungen Ihren Aufenthalt im Ausland abdecken. Der DAAD bietet eine Versicherung für Studierende im Ausland an; die Kosten sind von den Studierenden zu tragen.

Tarifinformationen zur DAAD-Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/

Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden: https://portal.daad.de

Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle@daad.de