Web und Recht in der Praxis

TU Darmstadt baut Weiterbildungsbereich IT-Recht aus

24.01.2014 von

Die TU Darmstadt nutzt die gebündelten Kompetenzen ihrer Fachbereiche, um wissenschaftlich fundierte, fächerübergreifende Weiterbildungen anzubieten. Oberste Priorität hat dabei der Praxisbezug. Die Kurse richten sich an Beschäftigte und Selbstständige aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft, die sich praxisorientiert weiterbilden möchten.

Was müssen Webseitenbetreiber und Softwareanbieter beachten? Die Weiterbildungsangebote geben Antworten. Bild: Paul Glogowski

Weiterbildungsangebote im Jahr 2014:

Seminar Onlinerecht für Nicht-JuristInnen, 26.11.2014

Bereits der Aufbau einer Website berührt eine Vielzahl juristischer Fragen und bringt rechtliche Unsicherheiten mit sich. Dies setzt sich später fort, etwa bei der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen mit Kunden.

Das Seminar „Onlinerecht für Nicht-JuristInnen“ richtet sich gleichermaßen an Existenzgründerinnen und -gründer sowie etablierte Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Online-Präsenz oder ihren Internet-Vertrieb im Hinblick auf die aktuellen und kommenden rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen und anpassen wollen. Auch Web-Designerinnen und -Designer, Entwicklerinnen und -Entwickler von Shops und Web-Anwendungen sind angesprochen.

Weiterbildung „Neues Recht für Online-Händler 2014“

07.04.2014, 16.05.2014, 06.06.2014

Besonders für Shop-Betreiberinnen und -Betreiber ist es schwierig, den gesetzlichen Vorgaben immer fristgerecht zu genügen, denn die rechtlichen Anforderungen sind vielgestaltig und werden vom Gesetzgeber oftmals in kurzen Zeitabschnitten geändert.

Das neue „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Es enthält für den elektronischen Geschäftsverkehr einige tiefgreifende Änderungen insbesondere des Vertragsrechts. Alle Online-Präsenzen müssen bis dahin an die neuen Vorschriften angepasst werden. Eine Abmahnwelle ist zu erwarten.

Die vierstündige Weiterbildungsveranstaltung „Neues Recht für Online-Händler 2014“ bietet Web-Shop-Entwicklerinnen und -Entwicklern, Online-Händlerinnen und -Händlern und Web-Designerinnen und -Designern eine Aktualisierung ihrer Kenntnisse.

Softwarerecht für Nicht-JuristInnen

23.05.2014 und 21.11.2014

Softwareanwenderinnen und -anwender, -Händlerinnen und -händler, -anbieterinnen und -anbieter wissen oft nicht, wie sie ihre Interessen durchsetzen können und welche Vertragsbedingungen zulässig sind, denn Erwerb und Einsatz von Computersoftware sind rechtlich nicht typisiert. An sie richtet sich das eintägige Seminar „Softwarerecht für Nicht-JuristInnen“.

Der Referent:

Prof. Dr. iur. Jochen Marly ist Spezialist für IT-rechtliche Fragestellungen und nicht nur in der Lehre in den grundständigen Studiengängen sondern inzwischen auch in der wissenschaftlichen Weiterbildung als besonders praxisnaher Dozent bekannt. Er ist Autor des Standardwerks „Praxishandbuch Softwarerecht“ und Professor für Zivilrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der TU Darmstadt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich wissenschaftliche Weiterbildung der TU Darmstadt beantworten gerne Fragen und freuen sich über Anregungen für neue Weiterbildungsthemen. Auch passgenaue Inhouse-Angebote für Unternehmen und Institutionen werden auf Wunsch entwickelt. Weitere Informationen, unter anderem zu den Kosten der Fortbildungen, Anmeldung sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der wissenschaftlichen Weiterbildung an der TU Darmstadt.