Feststellung der Prüfungsunfähigkeit nochmals auf dem Prüfstand

Universität diskutiert Neuregelung für ein substanzielles ärztliches Attest

04.02.2014 von

Die in den vergangenen Monaten innerhalb der TU Darmstadt abgestimmte Regelung, wonach Studierende im Krankheitsfall künftig eine detaillierte ärztliche Bescheinigung zur Bestätigung einer Prüfungsunfähigkeit vorlegen müssen, wird nicht wie geplant in Kraft treten. Das Präsidium nimmt die jüngst aufgekommene Kritik an einzelnen Textpassagen sehr ernst. In den nächsten Monaten soll unter breiter Mitwirkung der TU-Mitglieder an einer Neuregelung gearbeitet werden.

Bild: TU Darmstadt

Zum Hintergrund: In den Fachbereichen der TU Darmstadt hat sich in den zurückliegenden Semestern eine uneinheitliche Praxis bei der Anerkennung medizinischer Atteste im Vorfeld von Prüfungen entwickelt. So sind unterschiedliche Formulare aus Arzt-Praxen im Umlauf; Studierende können nicht immer anhand von Bescheinigungen ausreichend glaubhaft machen, dass sie wegen schwerwiegender gesundheitlicher Gründe nicht an Prüfungen teilnehmen können. Um Rechtssicherheit zu schaffen, wurde innerhalb der Universität vor einigen Monaten eine breite Diskussion um eine Reform angestoßen.

So wurde schließlich unter Beteiligung der Fachbereiche und des Hessischen Datenschutzbeauftragten ein einheitliches Dokument entworfen – eine „Bescheinigung Prüfungsunfähigkeit – zur Nutzung als ärztliches Attest zur Vorlage bei der Prüfungskommission.“ Die Einführung des Dokuments war gestern TU-intern offiziell bekannt gegeben worden.

Demnach sollten ab 1. Juli 2014 die Studierenden, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht antreten, dem Vorsitzenden der Prüfungskommission das neuartige ärztliche Attest vorlegen. Die darin enthaltenen Informationen über Beschwerden und Symptome sollten es dem Vorsitzenden der Prüfungskommission ermöglichen, die Prüfungsunfähigkeit festzustellen.

Besonders der Passus, wonach der Student oder die Studentin den behandelnden Arzt mit diesen Angaben für den konkreten Fall von der Schweigepflicht entbindet, stieß nun auf heftige Kritik und bot Anlass zu Missverständnissen. „Man kann den Text so lesen, dass er als tiefen Eingriff in die Privatsphäre und als unverhältnismäßig empfunden wird“, so Präsident Professor Hans Jürgen Prömel und der Vize-Präsident für Studium und Lehre, Professor Ralph Bruder.

„Wir werden nochmals in einen intensiven Diskussionsprozess eintreten und noch im Sommersemester 2014 eine für die Studierenden wie die Fachbereiche zufriedenstellende und akzeptable Lösung finden“, sagte Professur Bruder. „Es darf keinesfalls der Eindruck einer überzogenen Kontrolle entstehen.“ Bis zur Neuregelung müssen Studierende, die kurzfristig von einer Prüfung zurücktreten wollen, ein ärztliches Attest vorlegen, das die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt.