Klare Position der TU9 zum Promotionsrecht

Kooperationsformen zwischen Universitäten und Fachhochschulen entwickeln

07.03.2014

Debatte um Promotiosrecht für Fachhochschulen: Die TU9 spricht sich dafür aus, Absolventen wie Professoren an Fachhochschulen noch deutlich stärker in Promotionsverfahren der Universitäten einzubinden. Ein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen lehnt TU9 dagegen ab, weil dazu die strukturellen Voraussetzungen fehlen. Es einzuführen, würde dem Wissenschaftsstandort schaden.

TU9-Präsident Prömel: „Selbständiges Promotionsrecht für Fachhochschulen schadet dem Wissenschaftsstandort“. Bild: Patrick Bal

Diskussionen und Gesetzentwürfe in mehreren Bundesländern befeuern gegenwärtig die Debatte um die Rolle von Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Promotionen. TU9 spricht sich dafür aus, die Promotionsmöglichkeiten für besonders begabte Fachhochschulabsolventen weiter zu verbessern. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine Kernaufgabe des Wissenschaftssystems.

Deutschland verfügt über eine höchst erfolgreiche Nachwuchsförderung, die auch den exzellenten Ruf in Deutschland promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und – wissenschaftler in der Welt begründet. Um die Potenziale optimal zu nutzen, muss der Weg zur Promotion für die am besten geeigneten Absolventen attraktiv sein und offen stehen. Fachhochschulabsolventen beschreiten zunehmend erfolgreich den Weg zur Promotion, wie eine Studie der HRK aus 2013 belegt.

„Innerhalb von drei Jahren haben 47% mehr Fachhochschulabsolventen eine Promotion abgeschlossen“, fasst TU9-Präsident Hans Jürgen Prömel die Studie zusammen. „Diese Entwicklung gilt es im Interesse einer optimalen Nachwuchsförderung fortzuführen.“

Kooperationsformate von Fachhochschulen und Universitäten

TU9 schlägt vor, dazu sowohl auf bewährte wie auf neue Kooperationsformate von Fachhochschulen und Universitäten zu setzen. „Bereits heute gibt es an vielen Orten kooperative Promotionskollegs von Fachhochschulen und Universitäten“, sagt Prömel. „Diese Kollegs arbeiten nach meiner Wahrnehmung gut und durchweg auf hohem Niveau. Dieses Modell sollten wir noch deutlich stärker fördern.“

Der TU9-Präsident plädiert zugleich dafür, neue Kooperationsformen zu erproben. „Ich kann mir beispielsweise für die TU Darmstadt gut vorstellen, dass künftig gezielt forschungsstarke Kolleginnen und Kollegen an den Fachhochschulen auf eine Kooperationsprofessur an einer Universität berufen werden. So können wir sie in eine gute Forschungsinfrastruktur und -umgebung integrieren, und sie können Doktoranden betreuen und prüfen. An den TU9-Universitäten bestehen bereits zahlreiche erfolgreiche Modelle, bei denen Fachhochschulprofessoren an Promotionsverfahren beteiligt sind.“

Außerdem sollten nach Auffassung von TU9 die Universitäten noch gezielter dafür werben, dass geeignete und motivierte Fachhochschulabsolventen den Zugang zu einem forschungsorientierten Master an einer Universität suchen.

„Die Universitäten müssen dafür sorgen, dass dieser Zugang auch berechenbar offen steht“, sagt Prömel, „zugleich müssen die Länder die Voraussetzungen schaffen und genügend Masterplätze an Universitäten auch für Fachhochschulabsolventen zur Verfügung stellen.“

Erhebliche Differenzen in der Forschungsintensität

Ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachhochschulen oder Teile von Fachhochschulen lehnt TU9 dagegen ab.

An Fachhochschulen bestehen in aller Regel nicht die strukturellen Voraussetzungen, um selbst ein hoch forschungsaktives Umfeld aufzubauen. In den Ingenieurwissenschaften stehen an Universitäten je Professor durchschnittlich 430.000 Euro an Grundmitteln zur Verfügung, an den Fachhochschulen 130.000 Euro (Jahr 2010).

Diese unterschiedliche Grundausstattung bedingt erhebliche Differenzen in der Forschungsintensität. So warb in den Ingenieurwissenschaften 2010 jeder Professor an den Fachhochschulen im Schnitt 23.000 Euro an Forschungsdrittmitteln ein, jeder Professor an den Universitäten dagegen 510.000 Euro. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Hochschulen auf einen Blick 2013)

„Die Qualität von Promotionen sinkt zwangsläufig, wenn sie in einem wenig forschungsaktiven Umfeld entstehen“, betont Prömel. „Unter den gegebenen strukturellen Voraussetzungen entwertet ein Promotionsrecht für Fachhochschulen die Promotion.“ Ein vergleichender Blick auf das häufig genannte Vorbild USA zeigt, dass dort nur ein kleiner Teil der Hochschulen einen Doktorgrad verleiht. Von den rund 4.000 akkreditierten Hochschulen der USA haben laut National Science Foundation im Jahr 2012 nur rund zehn Prozent Doktorgrade verliehen. Prömel dazu: „Wenn wir das Promotionsrecht inflationieren, würde das im Ausland niemand verstehen und den Rang einer deutschen Promotion insgesamt in Frage stellen. Das schadet massiv dem Wissenschaftsstandort wie den Nachwuchswissenschaftlern.“