Attraktive Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs

TU9-Universitäten formulieren Leitlinien für faire Beschäftigungsverhältnisse

11.05.2015 von

Die TU9-Universitäten veröffentlichen Leitlinien für faire Beschäftigungsverhältnisse an ihren Einrichtungen, um ihre Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken. Sie tragen den Besonderheiten von Beschäftigungsverhältnissen an Technischen Universitäten Rechnung und konkretisieren in diesem Verständnis bereits bestehende Empfehlungen.

Mit der Veröffentlichung der Leitlinien wollen die TU9-Universitäten ihre Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs stärken. Bild: Katrin Binner

„TU9-Universitäten haben großes Interesse, die besten Köpfe zu gewinnen und bieten faire und transparente Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen MINT-Nachwuchs“, sagt der TU9-Präsident und Präsident der TU Darmstadt, Professor Hans Jürgen Prömel. „Wir ermöglichen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern regelmäßig eine sozial gesicherte befristete Anstellung an unseren Universitäten. Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse orientiert sich am jeweiligen Qualifizierungsziel. Dies gilt auch für die Beschäftigung auf Stellen, die mit Drittmitteln finanzierten sind.“

Damit ermöglichen die TU9-Universitäten dem wissenschaftlichen Nachwuchs, sich weiter erfolgreich zu qualifizieren. Ihm stehen anschließend viele Türen offen, an Universitäten, in der Wirtschaft und in anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Sie bringen somit die Hochqualifizierten hervor, die den Wirtschaftsstandort Deutschland für die Zukunft sichern.

Hintergrund

Die Universitäten der TU9 sehen es als ihre Verantwortung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen, die in ihrem Verantwortungsbereich lehren und forschen, faire und transparente Beschäftigungsverhältnisse anzubieten.

Voraussetzung für exzellente Leistungen in Lehre und Forschung, sind hervorragend qualifizierte und motivierte Beschäftigte.

Im immer komplexer werdenden Zusammenspiel zwischen Grundfinanzierung und Projektfinanzierung bieten die Universitäten der TU9 daher Beschäftigungsverhältnisse an, die sich im Hinblick auf deren Gesamtdauer an der Dauer der jeweiligen Qualifizierung (z.B. der Promotion) orientieren, auch wenn die Finanzierung überwiegend aus Drittmitteln erfolgt. Auch sollen diese so ausgestaltet sein, dass sie dem Qualifizierungsziel förderlich sind.

Die Universitäten der TU9 machen ihre Positionen zur Ausgestaltung von Beschäftigungsbedingungen an ihren Einrichtungen transparent. Sie haben sich auf Leitlinien verständigt, die den Besonderheiten von Beschäftigungsverhältnissen an Technischen Universitäten Rechnung tragen und bereits bestehende, weniger differenzierende Regelungen ergänzen.

Die Universitäten der TU9 gehen davon aus, dass Konditionen guter Beschäftigungen weder gesetzlich noch tarifvertraglich verordnet werden können. Diese sind vielmehr Ausdruck der Verantwortung der jeweiligen vorgesetzten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Budgetverantwortlichen, Betreuerinnen und Betreuer und im Rahmen von Forschungsprojekten der Antragstellerinnen und Antragstellern. Von ihrer Akzeptanz und Identifikation mit den Zielen und den vorgeschlagenen Regelungen sind gute Beschäftigungsbedingungen an den Universitäten abhängig.

Das Leitlinienpapier für attraktive Beschäftigungsverhältnisse an TU9-Universiäten (wird in neuem Tab geöffnet) dient als Grundlage für die in den Universitäten zu treffenden Entscheidungen. Die spezifische Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Technischen Universitäten.

Über TU9

TU9 ist die Allianz führender Technischer Universitäten in Deutschland: RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, Leibniz Universität Hannover, Karlsruher Institut für Technologie, TU München, Universität Stuttgart.