Die Privatsphäre von mobilen Nutzern schützen

Neues Graduiertenkolleg der DFG an der TU Darmstadt

11.05.2015 von

„Privatheit und Vertrauen für mobile Nutzer“ ist Titel und Forschungsgegenstand eines Graduiertenkollegs an der TU Darmstadt, das die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jetzt bewilligt hat. Es wird neue Lösungen für den Schutz der Privatsphäre bei der mobilen Internetnutzung entwickeln.

Das Ziel der Forschung am Graduiertenkolleg ist die „größtmögliche Nutzer-Herrschaft" für die Anwenderinnen und Anwender über ihre mobilen Geräte. Bild: Paul Glogowski

Informatik, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie arbeiten in interdisziplinären Promotionsthemen an der Vision eines neuartigen persönlichen Mobilgeräts. Sprecher des Kollegs, das zunächst viereinhalb Jahre gefördert wird, ist der Informatiker Professor Dr. Max Mühlhäuser.

Smartphones und Tablet-Computer haben den Alltag längst erobert, mobile Informations- und Kommunikationstechnik ist allgegenwärtig. Gleichzeitig wächst die Klage darüber, dass Nutzer und Nutzerinnen immer mehr zu „gläsernen Bürgern“ mutieren und sensible Daten erhoben und abgeschöpft werden, während das Netz mit seinen Bestandteilen immer undurchschaubarer erscheint. Das neue Graduiertenkolleg möchte zu besserem und persönlich anpassbarem Schutz der Privatsphäre der Nutzer und zu mehr Transparenz in der IT-Welt beitragen.

Ein Ziel der Darmstädter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist es, die Kompetenzen der Nutzer umfassend zu stärken: Sie sollen in der Lage sein, das sie umgebende Netzwerk und seine Komponenten hinreichend zu verstehen, die vermeintliche Qualität einer Dienst- bzw. System-Nutzung mit all den Vor- und Nachteilen abzuwägen und so die Vertrauenswürdigkeit zu bewerten.

Eine dafür wichtige technische Komponente sind neuartige Mobilgeräte, die „größtmögliche Nutzer-Herrschaft“ bieten und die im Rahmen des Graduiertenkollegs entwickelt werden sollen. Ihre Vorteile: Besitzer könnten sich darüber im digitalen Netz rechtlich artikulieren, könnten ihre Privatheit regeln, eigene Interessen mit denen der Dienstanbieter verhandeln und spontane Vernetzung kontrollieren.