Für Respekt und Achtung

TU etabliert Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe

25.04.2016 von

Mit einer neuen Richtlinie positioniert sich die TU Darmstadt klar gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe. Sie unterstreicht damit ihren Wertekanon der wechselseitigen Toleranz und des Respekts. Mit Leben erfüllt wird die Richtlinie durch Information, Beratungsangebote und Aktionen.

Die „Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe“ fügt sich in einen zentralen Teil im Selbstverständnis der TU: „Hier studieren, lehren, forschen und arbeiten mehr als 30.000 Menschen aus vielen Nationen. Als große Wissenschaftseinrichtung, Arbeitgeberin und Ausbildungsbetrieb wissen wir um unsere gesellschaftliche Verantwortung. Wir legen Wert auf einen respektvollen Umgang, der von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt ist“, so Prof. Hans Jürgen Prömel, Präsident der TU.

Als Teil der Gesellschaft ist auch die TU Darmstadt kein diskriminierungsfreier Raum: Höhnische oder anzügliche Bemerkungen, Beschimpfungen wegen der sexuellen Orientierung, übergriffige E-Mails, Anmache, Nachzeichnen von Körperteilen mit einem Laserpointer, anzügliche Kalenderbilder, aber auch unerwünschte körperliche Berührungen sind Beispiele für Alltagssexismus, der auch an der TU auftritt.

„Solche Handlungen, individuell oder aus Gruppen heraus, sind kein Spaß. Sie stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einen Angriff auf die Würde der Betroffenen dar und verstoßen in der Regel auch gegen Gesetze“, so TU-Kanzler Dr. Manfred Efinger.

Die Richtlinie will Betroffene egal welchen Geschlechts schützen und ermutigen, Hilfe zu suchen, und sie will Diskriminierung und Übergriffe unterbinden. Mit der Richtlinie verpflichtet sich die TU Darmstadt, sexualisierter Diskriminierung aktiv entgegenzutreten. Sie trifft klare Regelungen für den Umgang mit solchen Vorfällen.

Weiterhin gibt die Richtlinie ein positives Leitbild im Umgang vor: Längerfristig geht es auch um einen Bewusstseinswandel und darum, die Kultur der Achtsamkeit und des Respekts zu stärken. Indem die TU sich gegen Diskriminierung und Übergriffe, gegen „Alltagssexismus“ und „Alltagsdiskriminierung“ positioniert, möchte sie Betroffene ermutigen, diese nicht hinzunehmen. Zeuginnen und Zeugen sind gefordert, anderen beizustehen und Vorfälle gegebenenfalls zu melden. Gefragt sind hier auch Führungskräfte, die diese Kultur des Respekts in ihren Aufgabenbereichen mittragen müssen.

Die Idee zur Richtlinie entstand vor gut zwei Jahren im Dialog mit dem Beirat zur forschungsorientierten Gleichstellung an der TU Darmstadt. Vertreterinnen und Vertreter von TU-Verwaltung, Beratungsstellen, Personalrat, Allgemeinem Studierendenausschuss, Professorenschaft sowie dem Büro der Frauenbeauftragten erarbeiteten gemeinsam und im intensiven Austausch den Text – auch mit Blick auf ähnliche Leitlinien, die an anderen Universitäten bereits etabliert sind. In den vergangenen Monaten verabschiedeten Präsidium und Senat die Richtlinie, die nun kürzlich in Kraft getreten ist.

Gebündelte Beratungsangebote und Aktionen

Parallel nutzte die TU die Arbeit an der Richtlinie dazu, das Angebot an vorhandenen Beratungseinrichtungen systematisch zusammenzufassen und Abläufe zu standardisieren, um schneller auf Hilferufe zu reagieren. Unter der neuen zentralen E-Mail-Adresse – gemeinsam und vertraulich betreut von der Sozial- und Konfliktberatung sowie dem Beschwerdemanagement – können Betroffene Hilfe und Beratung erfragen. Die Richtlinie führt darüber hinaus die wichtigsten zentralen und dezentralen Beratungs- und Anlaufstellen auf.

In den kommenden Wochen und Monaten wird die TU die neue Richtlinie verstärkt ins Bewusstsein der Hochschulgemeinschaft rücken – zum Beispiel über die eigens eingerichtete Website www.tu-darmstadt.de/achtung, über Info-Stände in den Mensen in der Stadtmitte und auf der Lichtwiese, durch Flyer, Broschüren und weitere Aktionen. Geplant sind zudem Fort- und Weiterbildungen, die unter anderem Führungskräfte für den Umgang mit dem Thema sexuelle Belästigung qualifizieren.

In Toiletten und Waschräumen platzierte Aufkleber mit dem doppelsinnigen Signalwort „achtung!“ sensibilisieren, informieren, fordern Aufmerksamkeit ein und werben so für den Kerngedanken der Richtlinie: für die Achtung, die allen Angehörigen und Gästen der TU zusteht.