„Anti-Abschiebe-Industrie“ ist Unwort des Jahres 2018
Jury gibt Unwort an der TU Darmstadt bekannt
15.01.2019 von Jury der sprachkritischen Aktion „Unwort des Jahres“ / cst
Zum Unwort des Jahres wurde der Begriff „Anti-Abschiebe-Industrie“ gewählt. Das gab die Jury der sprachkritischen Aktion an der TU Darmstadt bekannt. Ebenfalls kritisiert wurden die Wörter „Menschenrechtsfundamentalismus“ und „Ankerzentrum“.
In der Begründung der Jury heißt es: Der Ausdruck „Anti-Abschiebe-Industrie“ wurde im Mai 2018 durch Alexander Dobrindt, den Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, als offensichtlicher Kampfbegriff in die politische Diskussion eingeführt: Eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“, so Dobrindt, sabotiere die Bemühungen des Rechtsstaates und gefährde die öffentliche Sicherheit.
Der Ausdruck unterstelle denjenigen, die abgelehnte Asylbewerber rechtlich unterstützen und Abschiebungen auf dem Rechtsweg prüfen, die Absicht, auch kriminell gewordene Flüchtlinge schützen und damit in großem Maßstab Geld verdienen zu wollen. Der Ausdruck Industrie suggeriere zudem, es würden dadurch überhaupt erst Asylberechtigte „produziert“.
Der Begriff gilt der Jury als , weil die Tatsache, dass ein solcher Ausdruck von einem wichtigen Politiker einer Regierungspartei prominent im Diskurs platziert wird, zeige, wie sich der politische Diskurs sprachlich und in der Sache nach rechts verschoben hat und sich damit auch die Sagbarkeitsregeln in unserer Demokratie in bedenklicher Weise verändern hätten. das Unwort 2018
Außerdem wurden von der Jury als Unwörter kritisiert:
„Menschenrechtsfundamentalismus“
Dieser Ausdruck wurde von Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen und Grünen-Politiker, anlässlich einer Debatte um die Seenotrettung von Flüchtlingen aus dem Mittelmeer verwendet. Palmer kritisiere damit die politische Haltung von ihm sogenannter „moralisierender Kreuzzügler“ in der Flüchtlingspolitik. Für die Jury zeige der Ausdruck in erschreckender Weise, dass es in Deutschland diskutabel geworden zu sein scheint, ob ertrinkende Menschen gerettet werden sollen oder nicht. Menschenrechte sind fundamentale Rechte – sie zu verteidigen, sei mehr als eine bloße Gesinnung, die als „Fundamentalismus“ diskreditiert werden könne.
„Ankerzentrum“
Der Begriff Ankerzentrum findet sich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD und bezeichnet besondere Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge, die dort eine „Bleibeverpflichtung“ haben, bis sie auf die Kommunen verteilt oder abgeschoben werden oder freiwillig in ihre Heimat zurückkehren. Kritisiert wird, dass durch die Schreibweise noch verdeutlicht werde, dass der erste Bestandteil des Ausdrucks eigentlich eine Abkürzung ist: AnKER stehe dort für „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung“. Durch die inzwischen fast durchgängige Klein- und Zusammenschreibung (= Ankerzentrum) werde der Ausdruck zu einem aus Jury-Sicht unangemessenen Euphemismus, der die komplizierten Prüfverfahren in diesen Zentren und zudem die strikte Aufenthaltspflicht für Flüchtlinge verschleiere, indem die positiven Assoziationen des Ausdrucks Ankergezielt ausgenutzt würden.
Eine ist ab 7. März im Forum der Schader Stiftung Darmstadt zu sehen. Fotoausstellung zum Unwort des Jahres
Unwort-Statistik 2018
Die Jury erreichten 2018 insgesamt 902 Einsendungen. Darunter waren 508 verschiedene Ausdrücke, von denen knapp 70 den Unwort-Kriterien der Jury entsprachen.
Die zehn häufigsten Einsendungen aus den Zuschriften an die Jury, die allerdings nicht zwingend den Kriterien der Jury entsprechen, waren: Asyltourismus (122), Vogelschiss/Fliegenschiss (22), DSGVO Datenschutzgrundverordnung (22), Hetzjagd (17), (bedauerlicher) Einzelfall (14), Ankerzentrum (13x), Biodeutsche (11), Anti-Abschiebe-Industrie (10), Deal (10) und mutmaßlich (9).