Brexit-Folgen für Erasmus+ und die TU Darmstadt

Nach dem Tory-Sieg bei den Parlamentswahlen in Großbritannien rückt der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU näher. Was bedeutet das für die Beziehungen der TU Darmstadt?

13.12.2019 von

Die TU Darmstadt hat mit zahlreichen Universitäten im Vereinigten Königreich Abkommen über den Austausch von Studierenden geschlossen, darunter sind die Heriot-Watt University, die University of Warwick, die Aberystwyth University, die University of Bristol und die University of Leicester. Mit den Partneruniversitäten wird seit vielen Jahren der Studierendenaustausch gepflegt, auch wenn traditionell mehr TU-Studierende nach Großbritannien zum Auslandsstudium gehen als umgekehrt. Gleichwohl ist die TU Darmstadt bei den britischen Studierenden, von denen im nationalen Durchschnitt nur rund ein Prozent im Ausland studieren, beliebt. In den vergangenen Jahren kamen jährlich zwischen vier und sieben junge Britinnen und Briten als Austauschstudierende an die TU Darmstadt.

Die University of Warwick ist eine britische Partneruniversität der TU.

Weiter von Studiengebühren befreit

Unabhängig davon, ob Großbritannien die Europäische Union Ende Januar 2020 mit oder ohne Abkommen verlassen wird, strebt die TU Darmstadt eine Fortführung ihrer Partnerschaften mit den britischen Universitäten an. In den vergangenen Monaten wurden bereits mit einer Reihe von Partnern sogenannte Post-Brexit-Deals abgeschlossen, die sicherstellen, dass der akademische Austausch vor allem im Bereich des Studierendenaustauschs fortgesetzt werden kann. Diese Abkommen sehen vor, dass Studierende aus Darmstadt auch nach einem Brexit keine Studiengebühren an den britischen Partneruniversitäten zahlen müssen. Das Referat für Internationale Beziehungen der TU Darmstadt arbeitet derzeit weiter daran, Abkommen mit möglichst vielen Partnern auch für die Zeit nach einem Brexit abzuschließen.

DAAD-Regelungen

Für das Erasmus+-Programm gelten laut Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) folgende Regelungen: Falls Großbritannien das Austrittsabkommen vor dem 31. Januar 2020 annimmt, greift für das Erasmus+-Programm eine Übergangslösung. Bis zum Ende der nächsten Programmlaufzeit 2022 ändert sich nichts. Das heißt, die Studierenden können auch weiterhin Erasmus+-Förderung erhalten. Für die neue Programmgeneration 2021 bis 2027 müsste eine dauerhafte Lösung entwickelt und noch verhandelt werden. Selbst bei einem ungeordneten Austritt sind noch die Aufenthalte im Rahmen von Erasmus+ bis zu ihrem Ende förderfähig, die spätestens am Stichtag des Austritts physisch vor Ort begonnen wurden. Sollte das Erasmus-Programm in Zukunft nicht mehr das Vereinigte Königreich abdecken, würde die TU Darmstadt versuchen, Fördermittel für ihre Studierenden, zum Beispiel Promos-Stipendien, einzuwerben, mit denen auch jetzt schon Studienaufenthalte an außereuropäischen Partneruniversitäten gefördert werden können.