Erneut gute wissenschaftliche Praxis missachtet

Untersuchungskommission legt Abschlussbericht im Fall einer Soziologie-Professorin vor

23.05.2022

Eine Untersuchungskommission der TU Darmstadt hat eine gravierende Missachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in einer im Jahr 2020 erschienenen Publikation einer Soziologie-Professorin der TU Darmstadt festgestellt. Die zum zweiten Mal eingesetzte Kommission spricht von einem „Wiederholungstatbestand“. Die Universität veröffentlicht die Zusammenfassung des Endberichts der Kommission im Wortlaut. Die Präsidentin der TU Darmstadt wird wiederum ein Disziplinarverfahren einleiten, um den Sachverhalt aus dienstrechtlicher Sicht überprüfen zu lassen.

Die Pressemitteilung vom 23. Mai 2022 mit der Zusammenfassung des Endberichts der Untersuchungskommission im Wortlaut:

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feu