Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Satzung verpflichtet die TU Darmstadt zu den allgemeinen Prinzipien für gute wissenschaftliche Praxis. Zu diesen gehört es insbesondere, lege artis, also methodengerecht, zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst zu hinterfragen sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.
Die Satzung definiert darüber hinaus die Organisationsverantwortung für die Umsetzung, die Einsetzung von Ombudspersonen, den Umgang mit Fällen des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie macht Aussagen zu wissenschaftlichen Methoden und Dokumentationsnotwendigkeiten, Publikationen und Autorschaft sowie Datenmanagement und Archivierung.
(wird in neuem Tab geöffnet) Satzung – Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Technischen Universität Darmstadt
(wird in neuem Tab geöffnet) Orientierungshilfe bei Verdacht auf wissenschaftliches bzw. prüfungsrechtliches Fehlverhalten an der TU Darmstadt
Verfahren der TU Darmstadt bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
Für den Fall eines Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten legt die TU Darmstadt in einer eigenen Satzung die Verfahrensregeln fest. Innerhalb dieses Verfahrens haben die Ombudspersonen eine besondere Rolle. Die unabhängigen Ombudspersonen beraten alle Mitglieder oder Angehörige der Universität in Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Die Beratung erfolgt streng vertraulich.
Auf Wunsch können Sie mit einer der Vertrauenspersonen zuerst ein informelles, vertrauliches Beratungsgespräch führen, das noch nicht Teil des Vorprüfungsverfahrens ist.
(wird in neuem Tab geöffnet) Satzung – Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an der Technischen Universität Darmstadt
(wird in neuem Tab geöffnet) Handreichung für den Umgang mit Verdachtsfällen auf wissenschaftliches Fehlverhalten in Prüfungsarbeiten
Ombudspersonen an der TU Darmstadt
Der Senat der TU Darmstadt hat drei gleichgestellte Ombudspersonen benannt:
(wird in neuem Tab geöffnet) Prof.'in Dr. Nina Janich
(wird in neuem Tab geöffnet) Prof. Dr. Harald Kolmar
Sie können frei wählen, welche Ombudsperson Sie ansprechen – diese Ombudsperson ist dann, sofern keine Befangenheit vorliegt, für das gesamte Verfahren bis zu seinem Abschluss zuständig (inkl. Einspruchsverfahren). Es ist nicht möglich, ein zweites bzw. paralleles Verfahren zum selben Vorwurf durch Ansprechen einer weiteren Ombudsperson zu initiieren.
Beratungsgremium und Informationen der DFG
Hier finden Sie den offiziellen (wird in neuem Tab geöffnet) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Thema. Kodex und weitere Informationen
Hier finden Sie den (wird in neuem Tab geöffnet), das Beratungsgremium der DFG für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis bzw. wissenschaftlichem Fehlverhalten. „Ombudsman für die Wissenschaft“
E-Learning Angebote
Ingenium – Young Researchers at TU Darmstadt, die universitätsweite Graduierteneinrichtung – bietet für die Promovierenden der TU Darmstadt ein E-Learning- Tool (wird in neuem Tab geöffnet), das speziell auf die Promotion an der TU Darmstadt zugeschnitten ist. Gute wissenschaftliche Praxis in der Promotion
Die Eramus Universität Rotterdam hat das „Dilemma Spiel“ entwickelt, um das Bewusstsein für Integrität und Professionalität in der Forschung zu fördern. Sie können es in der (wird in neuem Tab geöffnet) spielen. Dilemma Game App