FAQs Reservierung und Einzug

Finden Sie hier Antworten auf allgemeine Fragen zur Reservierung einer Wohnung in einem der TU Darmstadt Gästehäusern.

Der Antrag erfolgt über den Wohnraumservice des Dezernats Internationales . Grundsätzlich werden die Wohnungen nach Zeitpunkt des Antragseingangs (Belegungsliste) und unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Wohnberechtigung vergeben.

Folgende Personengruppen sind berechtigt in eine Wohnung in einem der Gästehäuser zu erhalten.

1. Gastwissenschaftler*innen aus dem Ausland.

2. Postdocs aus dem Ausland.

3. Doktorand*innen und Forschungsstipendiat*innen aus dem Ausland.

4. Professor*innen, Gastwissenschaftler*innen, Postdocs, Doktorand*innen, Forschungsstipendiat*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die bei Antragsstellung im Ausland leben.

5. In Ausnahmefällen (z.B. für eine Übergangszeit, um Wohnraum in Darmstadt zu finden) können deutsche Wissenschaftler*innen in einem Gästehaus wohnen.

Die Wohnungen werden nur monatsweise vermietet, daher beträgt die Mindestmietdauer einen Monat. Der Mietvertrag beginnt immer am ersten Tag eines Monats.

Da die Nachfrage im Gästehaus sehr hoch ist, empfiehlt es sich so früh wie möglich zu reservieren. Eine bestimmte Zeitspanne muss allerdings nicht eingehalten werden.

Der Mietvertrag beginnt immer am ersten Tag des Monats. Die Hausverwaltung wird sich vor Ihrer Ankunft mit Ihnen in Verbindung setzen, um genau zu klären, wann Sie einziehen können und wie Sie Ihren Schlüssel erhalten.

Der Mietvertrag endet um 10 Uhr am letzten Tag des letzten Monats der Mietlaufzeit. Ebenso koordiniert die Hausverwaltung Ihren Auszug mit Ihnen. Sie müssen bis spätestens 10 Uhr am letzten Tag der Mietperiode ausziehen.

Besucher können bis zu maximal 14 Nächte in Ihrer Wohnung bleiben. Bitte informieren Sie die Hausleitung im Voraus über den Namen Ihres Gastes und die Dauer seines Aufenthalts.

AUSNAHME: In unseren 1-Zimmer-Studiowohnungen beschränken wir die Gästeaufenthalte auf 2 Nächte.

Jedes Appartement hat eine Kapazitätsgrenze. Wenn ein Gast diese Kapazität nicht überschreitet, wird für Gäste keine Gebühr erhoben. Wenn Ihr Gast die Kapazität der Wohnung überschreitet oder wenn Sie ein Gästebett wünschen, wird eine zusätzliche Gebühr von 10,70 € (inkl. 7 % MwSt.) pro Person/pro Nacht erhoben.

Wir haben Gästebetten, die Vergabe davon unter Berücksichtigung der Reihenfolge der bei uns eingegangenen Anfragen erfolgt. Falls nötig, weil Sie in Ihrer Wohnung keine zusätzliche Wohnung zur Verfügung haben, stellen wir auch die Bettwäsche zur Verfügung.