FAQs: Kündigung und Stornieren

Finden Sie hier Antworten auf allgemeine Fragen zur Kündigung oder Stornierung einer Reservierung einer Wohnung in den TU Darmstadt Gästehäusern.

Eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages und die Rückzahlung der Kaution ist möglich. Die Höhe der Kaution, die zurückgezahlt wird, hängt davon ab, wie weit im Voraus die Kündigung erfolgt.

Drei oder mehr Monate vor Vertragsbeginn: Die Kündigung ist gebührenfrei und die Kaution wird in voller Höhe zurückgezahlt.

Zwischen zwei und drei Monaten vor Vertragsbeginn: Eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% der monatlichen Nettomiete wird von der Kaution abgezogen, bevor diese zurückgezahlt wird.

Zwischen einem und zwei Monaten vor Vertragsbeginn: Eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 35% der monatlichen Nettomiete wird von der Kaution abgezogen, bevor diese zurückgezahlt wird.

Bei Auflösung weniger als einen Monat vor Mietbeginn: Es wird eine Aufwandspauschale in Höhe einer monatlichen Nettomiete berechnet. Wird in diesem Fall ein anderer Mieter gefunden, der die im Vertrag genannte Wohnung zum ursprünglich vereinbarten Mietbeginn mietet, reduziert sich die Pauschale auf 35 % der monatlichen Nettomiete.

Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ist nur im Einvernehmen mit der Hausverwaltung möglich und muss mindestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses angekündigt werden.

Etwaige Mietausfälle, auch bei einer fristlosen Kündigung im Sinne von § 2 Abs. 7 (laut Mietvertrag), sind vom Mieter zu tragen.

Wenn ein neuer Mieter für die Wohnung gefunden werden kann, wird eine Verwaltungsgebühr von 60,-€ erhoben. Wird die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages einen Monat vor dem gewünschten neuen Mietende beantragt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35% der Bruttomiete erhoben. Wird kein neuer Mieter gefunden, ist die volle Miete zu zahlen.

Die maximale Mietdauer ohne Kinder beträgt zwölf Monate, mit Kindern 18 Monate. Bei wiederholten Aufenthalten von Gastwissenschaftler*innen in Gasthäusern der TU Darmstadt kann die kumulierte Aufenthaltsdauer um bis zu 30 Monate verlängert werden.

Eine Verlängerung ist schriftlich zu beantragen. Sie wird nur in besonderen Fällen möglich sein, abhängig von der Verfügbarkeit einer Wohnung.

Der Wohnraumservice des Dezernats Internationales unterstützt Sie bei der Suche nach geeignetem Wohnraum oder einer entsprechenden Immobilie. Bitte melden Sie sich rechtzeitig beim Wohnraumservice unter:

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