Ankunft und Orientierung

Wenn Sie in Darmstadt angekommen sind, müssen Sie eine Reihe von miteinander verbundenen bürokratischen Prozessen durchlaufen. Diese Prozesse ermöglichen es Ihnen, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und Ihre Forschungsarbeit zu beginnen. Für kurzzeitige Forschungsaufenthalte mit einem Einreisevisum können Informationen über die Eröffnung eines Bankkontos, die Wahl der Krankenversicherung und den Kauf eines Mobilfunkpakets hilfreich sein. Das Welcome Centre lädt Sie nach Ihrer Ankunft in Darmstadt zu einem Termin ein, um Sie zu den entsprechenden Themen zu beraten und bei der Umsetzung zu unterstützen.

Sollten Sie planen mit Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr einzureisen, so müssen Sie den Betrag beim Zoll schriftlich anmelden. Sie sind verpflichtet den Zollbeamten am Einreisepunkt Ihre Barmittelanmeldeerklärung unaufgefordert abzugeben. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung, welche für die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland notwendig ist.

Weitere Informationen, sowie die nötigen Formulare finden Sie auf der Website des Zolls.

Wenn Sie zum ersten Mal eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt melden. Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, ist es möglich, dass Sie eine Geldstrafe zahlen müssen. Für die Registrierung werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Reisepass(e) oder Personalausweis(e) für alle relevanten Familienmitglieder
  • Ein Dokument Ihres Vermieters genannt Wohnungsgeberbestätigung
  • Ggf. das Original Ihrer Heiratsurkunde mit Apostille
  • Ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Dieses Dokument müssen Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos vorlegen.

Bei jedem Umzug in eine neue Wohnung müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Für die Neuanmeldung werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ein Dokument Ihres:Ihrer Vermieter:in genannt Wohnungsgeberbestätigung

Um einen Termin bei der Einwohnermeldebehörde in Darmstadt zu beantragen muss man das Online-tool der Stadt Darmstadt verwenden. Die International Student Services haben einen Leitfaden entwickelt, der Ihnen hilft sich in dem Online-Tool zurechtzufinden: Leitfaden zur Terminvergabe beim Einwohnermeldeamt Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet).

Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer ersten Anmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post zugesendet. Beschäftigte der TU Darmstadt müssen die Steuer-ID zeitnah an die Personalabteilung übermitteln. Es ist möglich die Steuer-ID zwei Tage nach der Erstanmeldung direkt beim Finanzamt zu erfragen.

In Deutschland ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Beschäftigte der TU Darmstadt sind in der Regel verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung zu beantragen. Die Krankenversicherungsbeiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Auf der Liste der gesetzlichen Krankenkassen können Sie sich zu den unterschiedlichen Versicherern informieren.

Das Welcome Centre unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Krankenversicherung. Wenden Sie sich an uns , wenn Sie Hilfe bei der Auswahl des geeigneten Versicherungsschutzes benötigen.

EU-Bürger:innen sowie Bürger:innen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz

Für Bürger:innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt, dass die Krankenversicherung im Heimatland unter bestimmten Bedingungen beibehalten werden kann. Mögliche Kosten bei medizinischen Behandlungen können hierbei von der Krankenkasse im Ausland erstattet werden. Für ambulante medizinische Leistungen muss der:die Versicherte in Vorleistung gehen und im Anschluss die Rechnung bei der Krankenversicherung im Heimatland erstatten lassen.

Sollten Sie jedoch ein Arbeitsverhältnis in Deutschland haben, besteht die Pflicht einer deutschen Krankenversicherung.

Bei langfristigen Forschungsaufenthalten in Deutschland setzen Sie sich bitte mit ihrer Krankenversicherung im Heimatland auseinander. In der Regel besteht die Möglichkeit eine deutsche Krankenversicherungskarte zu erhalten, die jedoch über die Krankenversicherung im Heimatland abgerechnet wird.

Drittstaatsangehörige

Für Drittstaatsangehörige gilt, dass die heimische Krankenversicherung nur unter Umständen aufkommende Kosten während des Aufenthaltes abdeckt. In diesem Fall muss eine Bescheinigung der Krankenversicherung vorliegen, welche den Versicherungsschutz für den Aufenthalt in Deutschland bestätigt. Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes verpflichtend.

Eine Reisekrankenversicherung ist nicht zu empfehlen! Sie ist nicht ausreichend für einen langfristigen umfassenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland.

Aufenthalte mit Stipendium

Bei einem Aufenthalt mit Stipendium besteht in der Regel keine Möglichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. In Ausnahmefällen kann eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden. Bitte informieren Sie sich bei ihrem Stipendiengeber, ob eine private Versicherung im Umfang ihres Stipendiums enthalten ist. Falls dies nicht der Fall ist können Sie sich über Euraxess informieren.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird für einen Aufenthalt über 90 Tagen dringend empfohlen.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung für Stipendiat:innen finden Sie hier.

Jedes nicht erwerbstätige Familienmitglied (Partner:in, Kinder) benötigt zusätzlich eine eigene private Krankenversicherung.

Wissenschaftler:innen mit einem Beschäftigungsverhältnis an der TU Darmstadt zahlen über Ihr monatliches Gehalt automatisch für die Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsnummer wird automatisch generiert und zugesendet.

Wissenschaftler*innen ohne Arbeitsvertrag an der TU Darmstadt (z.B. aufgrund eines Stipendiums) müssen Ihre Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Die Website der Deutschen Rentenversicherung Hessen stellt Informationen zur Kontaktaufnahme bereit. Alternativ können Sie das Online-Tool zur Beantragung des Sozialversicherungsausweises verwenden.

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, entweder einen Mobilfunkvertrag mit monatlichen Fixkosten oder eine Prepaid-Karte zu erwerben.

Bitte beachten Sie, dass viele Mobilfunkverträge eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten haben. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen möchten, können hohe Stornogebühren anfallen. Bitte lesen Sie die Kündigungsbestimmungen und Kündigungsfristen eines Vertrages vor der Unterzeichnung sorgfältig durch.

Um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ihre Anmeldebestätigung
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis (nur einige Bankinstitute)
  • Ihre Steueridentifikationsnummer (nur bei einigen Banken)

In Deutschland gibt es sowohl Banken mit bundesweiten Filialen als auch Banken mit ausschließlich lokalen Filialen. Nachdem Sie ein Bankkonto eröffnet haben, erhalten Sie per Post eine Debitkarte (EC-Karte) und eine PIN-Nummer für die Karte.

Die Zahlung per Banküberweisung ist in Deutschland sehr verbreitet. Es ist hilfreich, ein Bankkonto mit Online-Banking einzurichten. Wenn Sie Online-Banking angefordert haben, erhalten Sie auch diese Kontoinformationen und Passwörter per Post.

Beschäftigte der TU Darmstadt schließen einen Arbeitsvertrag ab. Im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis müssen einige Formalitäten geklärt werden. Das Welcome Centre kann diesen Vorgang unterstützen. Wenn Sie sich noch nicht bei uns angemeldet haben, dann registrieren Sie sich bitte, damit wir Sie für einen Beratungstermin kontaktieren können.

Beschäftigte der TU Darmstadt zahlen automatisch in die Betriebsrente VBL ein. Internationale Forschende, die weniger als 60 Monate in Deutschland arbeiten wollen, können sich für eine alternative Variante dieser Altersversorgung, die VBLspezial, entscheiden. Weitere Informationen zur Auswahl des für Sie geeigneten Systems finden Sie auf der Website der VBL. Ebenfalls finden Sie auf der VBL Website ein Video auf Deutsch „Wissenschaftler / Scientific Employees“, welches die verschiedenen Modelle erklärt.

Informationen zum Registrierungs- und Zulassungsprozess der TU Darmstadt finden sie beim Dezernat II.

Doktorand:innen der TU Darmstadt beantragen die Aufnahme als Doktorand:innen im jeweiligen Fachbereich (Annahme).

Die Einschreibung an der Universität ist für Doktorand:innen optional. Für Doktorand:innen, die durch ein Stipendium finanziert werden oder sich selbst finanzieren, bietet es Vorteile wie beispielsweise ein Semesterticket.

Weitere Informationen zur Promotion an der TU Darmstadt .

Informationen zum Registrierungs- und Einschreibungsprozess sind hier zu finden.

Wenn Sie keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen (einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) benötigen Sie ein Einreisevisum um Ihre Forschung zu beginnen. Wenn Sie für einen längeren Zeitraum als es Ihnen Ihr Einreisevisum erlaubt arbeiten möchten, müssen Sie das Visum in Deutschland in einen Aufenthaltstitel ändern.

Ein Aufenthaltstitel bestimmt Ihren Rechtsstatus in Deutschland, dieser legt Ihr Aufenthaltsrecht und die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland fest. Im Fall einer Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland kann der Aufenthaltstitel verlängert werden.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) legt die möglichen Arten des Aufenthaltstitels fest, die sich an Ihren Lebensumständen und Ihrer bereits verbrachten Zeit in Deutschland orientieren.

Das Welcome Centre unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags, berät Sie bei der Auswahl der Möglichkeiten, hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der richtigen Dokumente und beim Ausfüllen der Formulare.

Jeder Stadt- oder Landkreis hat eine eigene Ausländerbehörde. Die Zuordnung findet nach dem Wohnort statt. Eine Liste ausgewählter Ausländerbehörden finden Sie hier. (wird in neuem Tab geöffnet)

Das Welcome Centre unterstützt internationale Wissenschaftler:innen mit Wohnort in Darmstadt bei der Korrespondenz mit der Ausländerbehörde Darmstadt.

Haftungsausschluss

Die Informationen auf dieser Website sind nicht rechtlich bindend.