Wer muss eine „Erklärung zur Dissertation“ abgeben?

Alle. Die Abgabe der Erklärung gehört zur Einleitung des Promotionsverfahrens.

Die Erklärung ist unter Erklärung zur Dissertation (wird in neuem Tab geöffnet) zu finden.

Alle Doktoranden müssen eine elektronische Fassung abgeben und die Erklärung anfügen. Das gilt nicht nur bei der elektronischen Veröffentlichung. Auch bei einer beabsichtigten Veröffentlichung im Verlag (Ausnahme) muss eine identische elektronische Fassung abgegeben werden (§8 Abs. 1 b PO/AT).

Damit wird ermöglicht, das Promotionsverfahren mit der elektronischen Fassung zu betreiben.