Das Ingenium Research Fellowship ermöglicht es Fachgebietsleitungen ausgewählte promovierte ECRs in herausragender Weise in die Forschung der TU Darmstadt einzubringen. Die Aufgaben eines Fellow können im Einzelnen die im Folgenden genannten Beispiele sein, sind aber nicht darauf beschränkt:
- Sie ergänzen die Forschung eines oder mehrerer Fachgebiete oder eines Forschungsverbunds.
- Sie bringen nicht vorhandene Kompetenzen in ein Fachgebiet oder einen Forschungsverbund ein.
- Sie arbeiten aktiv an der Forschung und gemeinsamen Veröffentlichungen mit.
- Sie beteiligen sich gestaltend an wissenschaftlichen Meetings, Symposien, Summer Schools etc. an der TU Darmstadt.
- Sie bereiten eine längerfristige Karriere an der TU Darmstadt vor, z.B. einen Antrag zur Einwerbung einer eigenen Nachwuchsgruppe.
Wer kann sich bewerben? |
Anträge auf Vergabe eines Fellowships werden von einer oder mehreren Fachgebietsleitungen gestellt. Wünschenswert ist es, dass der Antrag auf das Fellowship von mehreren Fachgebieten oder einem Forschungsverbund unterstützt wird. Die Dauer des Fellowships beträgt min. sechs Monate und max. zwei Jahre und richtet sich nach den Aufgaben und Zielen des Fellowships. Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Das Ingenium Research Fellow Programm sieht vor, dass die/der Fellow einen Teil ihrer/seiner Zeit vor Ort an der TU Darmstadt verbringt. Der Mindestumfang für einen Aufenthalt an der TU Darmstadt beträgt vier Wochen pro sechs Monate Laufzeit des Fellowships. In der gesamten Laufzeit des Fellowships steht die/der Fellow mit Wissenschaftler:innen des aufnehmenden Fachgebiets oder eines Verbundes in engem Austausch, um die verabredeten Aufgaben zu erbringen. Für das Ingenium Research Fellowship können lediglich promovierte ECRs (Wissenschaftler:innen in der R2- oder R3-Qualifikationsphase) nominiert werden. |
Was wir bieten |
Die Fellows können für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten. Die Vergütung ist abhängig von der Qualifikationsstufe der Fellows und vom zeitlichen Umfang der Zusammenarbeit. Die maximale Höhe der Vergütung orientiert sich an den . Als Handreichung zur Bestimmung der maximalen Vergütung dient die verfügbare Kalkulationstabelle (siehe auf dieser Seite zugriffsgeschütztes Dokument). Personalmittelsätze der DFG Die Vergütung ist zu versteuern. Näheres regelt ein Dienstvertrag, den die Fellows für den Zeitraum des Fellowships erhalten. Es können je Fellowship Mittel in Höhe von maximal 15.000 Euro beantragt werden. Davon soll insbesondere die Vergütung der Fellows finanziert werden. Ein Fellowship begründet kein Beschäftigungsverhältnis. In Ausnahmefällen können daraus auch Reise- und Unterbringungskosten gegen Beleg finanziert werden Der Titel „Ingenium Research Fellow“ wird für die Laufzeit des Fellowships vergeben. |
Bitte einreichen (als ein PDF-Dokument) |
- Lebenslauf Fellow - (wird in neuem Tab geöffnet) Antragsformular |
Wie wir auswählen |
Das Antragsverfahren wird von der TU Darmstadt organisiert. Anträge sind über die Ingenium-Geschäftsführung Dr. Bettina Wagner (ingenium-programme@zv.tu-…) bei der Vizepräsidentin für Akademische Karrieren einzureichen. Die Vergabe der Fellowships erfolgt durch die Vizepräsidentin für Akademische Karrieren. Die Vizepräsidentin kann hierbei den Vizepräsidenten für Forschung beratend hinzuziehen. Die wichtigsten Auswahlkriterien sind: - Fachliche Ausgewiesenheit und Passung der Fellows zu Fachgebieten oder Forschungsverbünden, - komplementäre Expertise der Fellows in Ergänzung zu der an der TU Darmstadt vorhandenen Expertise sowie - Karriereziel und berufliches Streben des Fellows. |
Weitere Schritte |
Bewerbungen sind jederzeit möglich. Stichtage zur Auswahl der Fellows: Nach dem Stichtag 30. Juni 2024 mit frühestem Beginn des Fellowships am 15. August 2024 ist der nächste Stichtag der 31. August 2024 mit frühestem Beginn des Fellowships am 15. September 2024. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung elektronisch in einer PDF-Datei an Frau Dr. Bettina Wagner (ingenium-programme@zv.tu-…). |