Ab jetzt zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Neue Bezeichnung für die bisherige Frauenbeauftragte der TU, Dr. Uta Zybell

02.11.2016 von

Die TU Darmstadt nutzt eine aufgrund der Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) möglich gewordene Wahlfreiheit für eine Funktions-Bezeichnung: Das Präsidium hat die Umbenennung von „Frauenbeauftragte“ in „Gleichstellungsbeauftragte“ beschlossen, weil dies der angemessenere Begriff sei, der das tatsächliche Tätigkeitsfeld besser widergebe.

Die Gleichstellungsbeauftragte der TU Darmstadt, Dr. Uta Zybell. Bild: Katrin Binner

Die Gleichstellungsbeauftragte und bisherige Frauenbeauftragte Dr. Uta Zybell erläutert hierzu: „Der Begriff Gleichstellung nimmt das Geschlechterverhältnis von Frauen und Männern in den Blick und bezeichnet die tatsächliche Herstellung von gleichen Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Zugängen zu Ressourcen und gleiche Teilhabemöglichkeiten.“

Laut Zybell betont Gleichstellung „den aktiven Part und fokussiert auf die Umsetzung von Maßnahmen.“ Zudem hebe die Bezeichnung Gleichstellungsbeauftragte die strategische Bedeutung der Funktion hervor, wie sie seit vielen Jahren umgesetzt werde.

„Gleichstellung bedeutet weit mehr als reine zielgruppenbezogene Frauenförderung und hat Relevanz bei zentralen Strategien, Konzepten und Verfahren.“ Gleichwohl, so Dr. Uta Zybell, liege ein Fokus weiterhin auf dem Ausgleich von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und expliziter Frauenförderung gerade in Bereichen mit starker Unterrepräsentanz von Frauen.

Die Einheit der Gleichstellungsbeauftragten heißt fortan Gleichstellungsbüro. Mit der Umbenennung haben die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten nunmehr eine einheitliche Begrifflichkeit.