Fachhochschulreife – Schulabschluss oder berufliche Qualifikation

Eine in Hessen erworbene Fachhochschulreife berechtigt zum Studium in einem Bachelor-Studiengang (gestufter Studiengang), nicht jedoch zum Staatsexamen (Lehramt). Gleiches gilt auch für Fachhochschulreifen aus anderen Bundesländern, sofern diese in Hessen anerkannt sind. Die Anerkennung ergibt sich aus Ihrem Zeugnis.

  • das Abschlusszeugnis/Zeugnis der Fachhochschulreife einer hessischen Fachoberschule
  • das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder Abendgymnasium des Landes Hessen
  • eine vom Staatlichen Schulamt Darmstadt ausgestellte Bescheinigung, dass das Abgangszeugnis von der gymnasialen Oberstufe einer hessischen Schule in Verbindung mit einem berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife entspricht. Nähere Informationen dazu erteilt das Staatliche Schulamt auf Anfrage.
  • Zeugnisse aus anderen Bundesländern berechtigen zum Studium, wenn eine entsprechende Anerkennung in Hessen gegeben ist. Diese ergibt sich aus Vermerken im ausgestellten Zeugnis (z.B.: „…berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium“, „Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird in den Ländern …, Hessen, … anerkannt.“)

Der praktische Teil der Fachhochschulreife muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen sein. Dieser Nachweis kann bis zur Immatrikulation nachgereicht werden.

Falls gemäß dem Zeugnis keine Anerkennung in Hessen gegeben ist, finden Sie nähere Informationen auf der Seite des Staatlichen Schulamtes Darmstadt, dort können Sie die Anerkennung prüfen lassen.