Fachgebundene Hochschulreife – Schulabschluss oder berufliche Qualifikation

Eine Fachgebundene Hochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss berechtigt zum Studium in den der Fachbindung entsprechenden Fächern; diese ist in der Regel im Zeugnis ausgewiesen.

  • Besondere Hochschulzugangsberechtigung: Erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium in Diplom-Studiengängen an einer FH, in gestuften Studiengängen (Diplom I) an der Gesamthochschule/Universität Kassel oder vergleichbaren Studienabschnitten. Der Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durch Studienzeiten in gestuften Studiengängen mit Bachelor-Abschluss ist nicht möglich.
  • Absolventinnen und Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, sofern eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird
  • Absolventinnen und Absolventen eines einjährigen Lehrgangs an der „Europäischen Akademie der Arbeit“ in der Universität Frankfurt
  • Absolventinnen und Absolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen

Die gesetzlichen Grundlagen sowie allgemeine Informationen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums sowie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.