Auswahlkriterium „abgeleisteter Dienst“

Bewerben Sie sich auch dann, wenn Sie zum Dienst einberufen werden/worden sind oder bereits Dienst ableisten bzw. ableisten werden, um Ihren Anspruch zu wahren.

Eine Auswahl aufgrund früheren Zulassungsanspruchs ist möglich, wenn:

  • Sie für diesen Studiengang zu Beginn oder während Ihres Dienstes für diese Hochschule zugelassen wurden (bitte den Zulassungsbescheid beifügen) oder
  • Sie ein Zulassungsangebot für diesen Studiengang dieser Hochschule erhalten haben und für dieses Zulassungsangebot ein Rückstellungsbescheid erteilt worden ist (DoSV-Studiengänge, bitte den Rückstellungsbescheid beifügen)
  • zu Beginn bzw. während des Dienstes für diesen Studiengang an dieser Hochschule keine Zulassungszahlen festgesetzt waren (erstmalige Aufnahmebeschränkung)
  • die Zulassung spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt wird, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird und der Dienst bis spätestens 30. September beendet ist.

Dienst = Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst, Jugendfreiwilligendienst , Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahre

Falls die Anzahl der Bewerber, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen die festgelegte Zulassungszahl übersteigt, entscheidet innerhalb dieser Bewerberquote das Los. Wenn durch diese Quote die Zulassungszahl bereits ausgeschöpft ist, können keine Plätze mehr in den Quoten „Wartezeit“ und „Durchschnittsnote“ vergeben werden. Diese Situation kann insbesondere dann entstehen, wenn der Studiengang im vorhergehenden Semester nicht aufnahmebeschränkt war.

Eine Reservierung des Studienplatzes bis nach Beendigung des Dienstes ist nicht möglich, bei der Wiederbewerbung fügen Sie bitte den Zulassungs- oder Rückstellungsbescheid bei.