Auswahlkriterium „Wartezeit“

Die Zahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) bis zur erstmaligen Einschreibung ergibt die Anzahl der „Wartesemester“. Zeiten eines Studiums an einer deutschen Hochschule sowie mehr als sieben Semester werden bei der Berechnung der Wartezeit nicht berücksichtigt. Mit dieser Anzahl von Wartesemestern werden Sie auf der Wartezeitrangliste geführt.