Erasmus+ International
für außereuropäische Austauschstudierende

Erasmus+ International (KA 171) ermöglicht die Förderung von Mobilitäten für Studium, Lehre sowie Fort- und Weiterbildung mit ausgewählten Universitäten. In diesem Rahmen kann die TU Darmstadt einzelne Incoming Studierende finanziell unterstützen.

Erasmus+ International

Erasmus+ International (KA 171) ermöglicht die Förderung von Mobilitäten für Studium, Lehre sowie Fort- und Weiterbildung mit ausgewählten Universitäten. In diesem Rahmen kann die TU Darmstadt einzelne Incoming Studierende finanziell unterstützen.

Eine direkte Bewerbung an der TU Darmstadt ist allerdings nicht möglich. Die teilnehmenden Partneruniversitäten führen die Bewerbungs- und Auswahlverfahren selbständig durch!

Verfügungsrahmen im Förderzeitraum bis 31.07.2026
Brasilien
  • Universidade de São Paulo
Israel
  • Technion – Israel Institute of Technology
  • Reichmann University
Taiwan
  • National Cheng Kung University
  • National Sun Yat-sen University
USA
  • University of Rhode Island
  • University of Arkansas, Fayetteville
  • The University of Texas at San Antonio

Ablauf, Bewerbung und Stipendienbeträge

Gefördert werden die Studienaufenthalte wie folgt:

  • Dauer: 3-12 Monate
  • Individuelle Unterstützung: 850,- €/Monat
  • Der Zuschuss zu den Fahrtkosten variiert je nach Herkunftsland
Entfernung (km) Fahrtkostenzuschuss (€) Länder Aufschlag für „grünes Reisen“
2000-2999 360 Israel 50€
4000-7999 820 USA (URI)
>8000 1500 Brasilien, Taiwan, USA (UTSA, UARK)

Social Top-Ups

… für Teilnehmende mit Kind/ern

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus Studienaufenthalt nehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Als Zuschuss für Studierende mit Kind/ern im Ausland können unabhängig von der Anzahl der Kinder zusätzlich zur regulären Förderung 250,00 EUR/ Fördermonat gewährt werden.

Um den Zuschuss für Kinder zu erhalten, stellen Studierende nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts einen Antrag beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm. Als Nachweis gilt die Geburtsurkunde sowie ein Beleg, dass das Kind/ die Kinder sich am Studienort befinden (Tickets, Bescheinigung der Betreuungseinrichtung vor Ort etc.).

… für Teilnehmende mit Behinderung ab GdB20/ chronischen Erkrankungen

Die Zusatzförderung kann von Studierenden ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder im Falle einer vorliegenden chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, beantragt werden. Die Höhe der Zusatzförderung entspricht einem Top-up zur regulären Förderung von 250,00 EUR/ Fördermonat.

Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gilt der Behindertenausweis bzw. im Falle einer chronischen Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, welche den damit verbundenen finanziellen Mehrbedarf im Ausland bestätigt.

…für Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus

Sofern beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule bzw. einem vergleichbaren Abschluss verfügen, kann dieses Social-Top-up i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gelten eine formlose Angabe zu den Bildungsabschlüssen der Eltern durch den Studierenden selbst sowie eine Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

…für erwerbstätige Studierende, die

• eine Erwerbstätigkeit von durchgängig mindestens sechs Monaten mit zeitlichem Bezug zum Beginn der Erasmus-Mobilität sowie

• einen Netto-Verdienst von über 450,00 EUR und unter 850,00 EUR in jedem Monat nachweisen können

• und deren Erwerbstätgikeit während des Auslandsaufenthalts nicht weitergeführt werden kann, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

können dieses Social-Top-up i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat erhalten. Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gelten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge sowie der Arbeitsvertrag bzw. dessen Stilllegung während oder Kündigung vor Antritt des Erasmus-Studienaufenthaltes.

Ausgewählte Incoming Studierende werden vom International Office der jeweiligen Partnerhochschule nominiert, eine direkte Bewerbung an der TU Darmstadt ist daher nicht möglich.

Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate besteht aus 70% des Stipendiums und 100% der Reisekosten und wird zum Beginn des Auslandssemesters ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die zweite Rate besteht aus 30% des Stipendiums und wird zum Ende des Auslandssemesters ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Für die Auszahlung des Stipendiums reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Online Formular „Follow-UP Form_Erasmus+ International Incomings“ über das Bewerbungsportal ein:

Vor dem Aufenthalt

  • Grant Agreement: Das Dokument wird den Studierenden per E-Mail zugestellt. Im Gegensatz zu den anderen Dokumenten muss dieses dem Referat Internationale Beziehungen unterschrieben im Original vorliegen und über das Online Formular hochgeladen werden.
  • Learning Agreement for studies* (Teil „Before the mobility“)* : Tragen Sie hier die Kurse ein, die Sie an der TUDa belegen möchten. Ihr Ansprechpartner und Unterschriftsberechtigter an der TUDa ist der/die Auslandsbeauftragte:r des Fachbereichs an der TUDa.
  • Confirmation of Stay (CoS)* (1. Teil)

Sobald das Grant Agreement, das Learning Agreement (Teil „Before the mobility“) und das CoS vorliegen, kann die erste Rate auf Ihr deutsches Bankkonto ausgezahlt werden.

Während des Aufenthalts

  • Learning Agreement (During Mobility)**: Bei Änderungen am Learning Agreement muss der Teil „During the Mobility“ des Formulars ausgefüllt und bis 5 Wochen nach Aufenthaltsbeginn eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen im Learning Agreement mit den Lehrveranstaltungen im späteren Transcript of Records übereinstimmen müssen.
  • EU-Survey („Participant Report“) für die Europäische Kommission. Zugangsdaten werden den Studierenden von der EU-Datenbank +/- 30 Tage vor Abreisedatum automatisch geschickt. Der Survey ist online auszufüllen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum korrekten Ausfüllen des EU-Surveys* und kontrollieren Sie, dass diese E-Mail nicht im Spam-Ordner landet.
    • Absender: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu
    • Betreff: Erasmus+ individual participant report request
  • Erfahrungsbericht

Die zweite Rate überweisen wir ebenfalls auf Ihr deutsches Bankkonto. Bitte schicken Sie uns das Learning Agreement (Teil „During the mobility“), die Confirmation of Stay, den Erfahrungsbericht sowie den Survey drei Wochen vor Ihrer Abreise, damit die zweite Rate ausgezahlt werden kann.

Nach dem Aufenthalt

  • Transcript of Records der TU Darmstadt. Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen im Transcript of Records mit den Lehrveranstaltungen im LA (Teil „Before the mobility“ oder „During the mobility“) übereinstimmen müssen.

Detailliertere Infos zu den genannten Unterlagen erhalten Sie von uns per E-Mail.

Die mit * gekennzeichnete Dokumente finden Sie unter dem Menüpunkt Downloads.

Was ist Erasmus+?

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Erfahren Sie mehr auf der Webseite der Europäischen Kommission.

PDF-Dokumente zum Download: