Liebe Leserinnen und Leser,

in diesen Wochen erleben wir heftige politische und über die Medien verstärkte Diskussionen über die Studienbeiträge in Hessen. Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs sowie die Abstimmungen im Hessischen Landtag zur Abschaffung des Studienbeitragsgesetzes haben dies nochmals deutlich unterstrichen.
Ob es letztendlich „Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen“
heißt oder „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit“, wie es die neue Landtagsmehrheit hervorhebt – fest steht, dass die daraus resultierenden finanziellen Mittel ein ganz wichtiges und langfristig verlässliches Einkommenspotenzial für unsere Universität darstellen.

Die hoffentlich von der Politik garantierten Geldbeträge sind von essenzieller Bedeutung, um Serviceleistungen für unsere Studierenden (wie die Einstellung von zusätzlichem qualifiziertem Personal, längere Öffnungszeiten der Bibliothek etc.) zu gewährleisten und zu verbessern. Für die TU Darmstadt ist es oberstes Ziel, die Lehre in höchstmöglicher Qualität zu sichern. Wir haben uns in unserem TUD-Gesetz (§ 1, Absatz 2) bereits verpflichtet, den Studierenden bestmögliche Bedingungen zu gewährleisten. Diese Pflicht ist unser Auftrag.

Wir haben in der Vergangenheit sorgfältig und verantwortungsbewusst, in
Übereinkunft mit den Studierenden, die Studienbeiträge eingesetzt und wir werden dies auch mit den Komplementärbeträgen des Landes in der Zukunft tun. Wie auch immer die politischen Entscheidungen am Ende aussehen mögen – wir stecken alle Energie in das Bemühen, dass langfristig zusätzliche, weil notwendige Gelder an die TU Darmstadt für unsere Studierenden fließen und wir nachhaltig sinnvolle Projekte umsetzen können. Damit können wir in gemeinsamer Verantwortung mit den Studierenden zu einer noch höheren Attraktivität und Qualität unserer Universität beitragen. Packen wir es gemeinsam an, es gibt viel zu tun.

Alexander Martin, Vizepräsident für Studierende, Lehre und
wissenschaftlichen Nachwuchs

hoch³ 4/2008