Für ihr Einreisevisum nach Deutschland und die Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Forschung an der TU Darmstadt benötigen Sie entsprechende Unterlagen der Universität. Nach Ihrer Registrierung, werden wir Ihre Daten prüfen und Ihnen alle relevanten Unterlagen für Ihren Termin zur Visumsbeantragung zur Verfügung stellen.
Wichtig: Wenn Sie keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen (einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) und einen Arbeitsvertrag an der TU Darmstadt angeboten bekommen, benötigen Sie ein Einreisevisum nach Deutschland, welches ein Beschäftigungsverhältnis ausdrücklich erlaubt. Ohne dieses Visum können Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht unterschreiben.
Umfassende Informationen zu den relevanten Visumkategorien sowie zum Visumantragsverfahren finden Sie unter make-it-in-germany.com. Bitte informieren Sie sich auch auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, über die zusätzlichen Anforderungen.
Eine Liste der Auslandsvertretungen Deutschlands finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden und planen an die TU Darmstadt zu wechseln gibt es eine Reihe an Dingen zu beachten.
Wenn Sie keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen (einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) und einen Arbeitsvertrag an der TU Darmstadt angeboten bekommen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, der ein Beschäftigungsverhältnis ausdrücklich erlaubt. Ohne diesen Aufenthaltstitel können Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht unterschreiben!
Umfassende Informationen zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln, sowie zu dem Wechsel von einem Studierenden Aufenthaltstitel hin zu einem Forscher Aufenthaltstitel finden Sie bei make it in Germany.
Genaue Informationen zu Aufenthaltstiteln für Forschende finde Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Wichtig: Bitte ändern Sie Ihren Aufenthaltstitel bevor Sie an der TU Darmstadt forschen möchten. Falls Sie zuvor in einer anderen Stadt in Deutschland wohnen, beantragen Sie bitte dort die neue Aufenthaltserlaubnis.
Das Welcome Centre unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags, berät Sie bei der Auswahl der Möglichkeiten, hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der richtigen Dokumente und beim Ausfüllen der Formulare.
Sofern Sie Ihre Position an der TU Darmstadt wechseln, gilt es Ihren momentanen Aufenthaltstitel an die neue Situation anzupassen. Ihren Aufenthaltstitel beantragen Sie bei der Ausländerbehörde, die Ihrem Wohnort zugeteilt ist. Mehr Informationen finden Sie unter Ankunft und Orientierung .
Wenn Sie nach Ihrem Master-Abschluss eine Stelle an der TU Darmstadt annehmen möchten müssen Sie zu einem Aufenthaltstitel wechseln, der dies erlaubt. Informationen zu Aufenthaltstiteln für Forschende finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Hauptvoraussetzung für den Wechsel von einem Studenten-Aufenthaltstitel ist die Vorlage Ihres Master-Zertifikates bei der jeweiligen Ausländerbehörde.
Mit einem momentanen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken und einem Wechsel von einem Stipendiaten-Verhältnis zu einer Festanstellung müssen Sie die zuvor genannten Aspekte ebenfalls berücksichtigen.
Wichtig: Ohne einen passenden Aufenthaltstitel können Sie keinen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Die Suche nach einer geeigneten Unterkunft kann eine Herausforderung darstellen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
Der Wohnraumservice unterstützt Sie bei der Suche nach kurz- oder langfristigen Mietverhältnissen und verwaltet die Gästehäuser der Universität für internationale Forschende und ihre Familien. Die Gästehäuser bieten voll ausgestattete Appartements in guter Lage und sind eine hilfreiche Einstiegsmöglichkeit für die Wohnungssuche in Darmstadt.
Die Gästehäuser sind sehr beliebt und müssen lange im Voraus reserviert werden. Informationen zu den freien Wohnungen in den Gästehäuser und Unterstützung bei der Wohnungssuche auf dem privaten Markt erhalten Sie über den Wohnraumservice.
Wenn Sie möchten, dass Ihre Familie Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland begleitet, kann das Welcome Centre Sie über die notwendigen Schritte informieren.
Für die Antragsstellungen des Familiennachzugs sowie für die Registrierung Ihres:Ihrer Ehepartner:in bei den Behörden und für den Antrag des Aufenthaltstitels benötigen Sie das Original Ihrer Heiratsurkunde mit Apostille.
Der Schengen Raum stellt eine Gruppe von Staaten dar, dessen Grenzen ohne Personenkontrolle überschreitbar sind. Es gilt jedoch weiterhin die Pflicht, sich bei einer möglichen Kontrolle mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen zu können.
Inhaber eines Schengen-Visums können in dessen Gültigkeitsrahmen frei reisen. Ein Visum für den Flughafentransit ist jedoch nur für die Transitzonen eines Flughafens gültig.
Drittstaatsangehörige mit einem nationalen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates haben die Möglichkeit, sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in einem weiteren Schengen-Staat aufzuhalten. Auf der Website der Eurpäischen Kommission finden Sie eine Berechnungshilfe für Ihre Aufenthalte.
Weitere Informationen und Erklärungen finden Sie beim Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge.
Für alle Visaanträge benötigen Sie eine entsprechende Krankenversicherung. Bitte erwerben Sie diese rechtzeitig. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthaltes an der TU Darmstadt.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie unter „Ankunft und Orientierung“ .
- Beschäftigte der TU Darmstadt müssen relevante frühere Tätigkeiten nachweisen können. Bitte bringen Sie alle relevanten Arbeitsverträge oder Zertifikate mit. Die Unterlagen können auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.
- Doktorand:innen müssen ihr bisheriges Studium nachweisen. Bitte bringen Sie alle Zeugnisse und Notenübersichten früherer Studiengänge mit (Bachelor, Diplom, Master o.ä.). Studiennachweise können auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorgelegt werden. Für andere Sprachen müssen eine beglaubigte Übersetzung und ein Originaldokument eingereicht werden.
- Stipendiat:innen müssen alle Unterlagen über ihr Stipendium vorlegen.
- Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben bringen Sie bitte alle bisherigen Schulzeugnisse mit.
- Reisepass (für alle Mitreisenden)
- Falls notwendig, ein Einreisevisum (ggf. für mitkommende Familienmitglieder)
- Arbeitsangebot oder Universitätseinladung und Bewilligungsbescheid – Aufnahmevereinbarung falls vorhanden
Die folgenden Dokumente sind unter Umständen ebenfalls notwendig
- Geburtsurkunden (ggf. von begleitenden Familienmitgliedern)
- Heiratsurkunde (bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der deutschen Botschaft über die notwendigen Formalitäten, wie zum Beispiel Beglaubigung oder Übersetzung)
- Amtlich beglaubigte Kopien der Promotionsurkunde oder Urkunden über sonstige akademische Abschlüsse (möglichst mit deutscher oder englischer Übersetzung)
- Impfpass
- Eine Erklärung falls sie besondere Krankheiten aufweisen, die ihren Alltag beeinträchtigen und spezieller Förderung benötigen
- Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland Auto fahren wollen: Internationaler Führerschein bzw. ausländischer Führerschein (je nach Land mit Übersetzung)
Um sicher zu gehen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente bei der Einreise mit sich führen, kontaktieren Sie bitte das Welcome Centre.