Equality Grant
zur Förderung von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen mit familiären Verpflichtungen oder körperlichen Beeinträchtigungen

Promovierende und Postdocs sehen sich bei der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere sowie im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Befristete Arbeitsverhältnisse, unregelmäßige Arbeitszeiten, eine erwartete Mobilität und wechselnde Arbeitsorte erschweren die Vereinbarkeit einer wissenschaftlichen Laufbahn mit familiären Pflichten. Darunter fällt sowohl die Betreuung von Kindern als auch die Pflege von Angehörigen.

Eine Alternative zum Equality Grant

Alternativ zum Equality Grant besteht die Möglichkeit der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen und Dienstreisen nach § 10 Absatz 2 BGleiG.

ECRs, die Mitarbeitende der TU sind, müssen vor der Bewerbung um den Equality Grant prüfen, ob sie antragsberechtigt für die Möglichkeit der Erstattung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit Fortbildungen und Dienstreisen nach § 10 Absatz 2 BGleiG sind und ob ihnen die Erstattung gewährt wird. Der Antrag für einen Equality Grant ist nur möglich, wenn für einen Erstattungsantrag keine Berechtigung vorliegt oder die Erstattung nicht gewährt wird. Der Equality Grant und die Erstattung nach § 10 Absatz 2 BGleiG können nicht kombiniert werden.

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Equality Grant zur Förderung von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen mit familiären Verpflichtungen oder körperlichen Beeinträchtigungen

Was ist der Equality Grant?

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit familiären Verpflichtungen oder einer körperlichen Beeinträchtigung möchte die TU Darmstadt einen Nachteilsausgleich (Erstattung Mehrkosten) etablieren. Um die besonderen Herausforderungen der Wissenschaftler:innen anzuerkennen, wird der Equality Grant eingerichtet.

Wer kann sich bewerben?

Promovierende und Postdocs, die entweder aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen oder besonderer Umstände bei der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft mit signifikanten Mehrkosten bei der Verfolgung ihrer wissenschaftlichen Karriere rechnen müssen.

Was kann gefördert werden?

Anträge können im Zusammenhang mit forschungsrelevanten Aktivitäten im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung gestellt werden.

Beispiele sind:

  • Finanzierung von Betreuungs- oder Begleitpersonen bei forschungsrelevanten Aktivitäten
  • Erweiterung der Kinderbetreuungszeiten über die Regelbetreuung hinaus in den letzten drei Monaten der Dissertation, dem Abschluss von Forschungsvorhaben und anderen besonderen zeitlichen Belastungen
  • Anträge zur zeitlichen Entlastung der Wissenschaftler:innen durch die Finanzierung von studentischen und/oder wissenschaftlichen Hilfskräften in besonderen Fällen, z.B. Rückkehr aus Elternzeit, Ausfallzeiten aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung etc.
  • anteilige Bezuschussung von Schul- oder Betreuungskosten, die im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes im Ausland entstehen

Es können im Zusammenhang mit forschungsrelevanten Aktivitäten im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung entstandene Mehrkosten erstattet werden, maximal jedoch 500 EUR. Hierbei wird die Karrierephase berücksichtigt, in der sich die beantragende Wissenschaflerin / der beantragende Wissenschaftler befindet. Promovierende erhalten 50 Prozent der erstattungsfähigen Mehrkosten, Postdocs erhalten 100 Prozent. Pro Person können bis zu zwei Anträge jährlich bewilligt werden. Vorrausetzung der Erstattung der entstandenen Mehrkosten durch Ingenium ist die Bewilligung und der Nachweis der Zahlung.

Hinweis: Erstattungen von Betreuungskosten fallen unter §3 Nr. 34a EStG. Mitarbeitende haben eine jährliche Steuerfreigrenze von 600 €. Darüberhinausgehende Leistungen unterliegen der Einkommenssteuer.

Wie kann ich mich bewerben?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Bitte füllen Sie die Antragsunterlagen Equality Grant (wird in neuem Tab geöffnet) aus und senden Sie diese per E-Mail an .

Fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Informationen zu den forschungsrelevanten Aktivitäten (z.B. Tagungsprogramm oder Einladung zu Forschungsaufenthalt)
  • Kostenkalkulation der erwarteten Mehrkosten
  • Nachweis der Zahlung (wenn bereits vorhanden)