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Sind Auflagen im Eignungsfeststellungsverfahren möglich?

Ja. Der Promotionsausschuss kann festlegen, dass bestimmte Veranstaltungen besucht und/oder bestimmte Prüfungsleistungen zu erbringen sind.

Dabei wird auch festgelegt, ob Wiederholungsmöglichkeiten bei den Prüfungsleistungen eröffnet werden.

Weitere Artikel

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Dr. Angela Müller

angela.mueller@tu-...

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fax +49 6151 16-57204

Work S1|21 A 102
Magdalenenstraße 25
64289 Darmstadt

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