Welche Abschlüsse berechtigen zur Promotion?
- Masterabschluss der TU Darmstadt
- Gleichwertiger Abschluss in einem Masterstudiengang nach einem Studium mit insgesamt 300 Leistungspunkten (CP) gemäß ECTS.
- Staatsexamen oder ein Masterabschluss für Höheres Lehramt an beruflichen Schulen (Master of Education) mit mindestens 120 Leistungspunkten (CP)
- vergleichbares Studium im Ausland (der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt)
- Fachlich nicht einschlägiger Abschluss, wenn im Interesse interdisziplinärer Forschung und auch im Gebiet der Dissertation erforderlichen Fachkenntnisse vorhanden
§ 7 Abs. 5