Lehrentlastung von Professorinnen nach der Geburt eines Kindes

Professorinnen können für das Semester, welches auf das der Geburt ihres Kindes folgt, eine Reduzierung der Lehrverpflichtung beantragen. Für die Vergabe von Lehraufträgen können zusätzlich finanzielle Mittel im Gleichstellungsbüro beantragt werden.

Ziele und Inhalte

  • Professorinnen können auf das Semester, welches auf das der Geburt folgt, eine Reduzierung der Lehrverpflichtung um 4 Semesterstunden beantragen.
  • Professorinnen, die für dieses Semester eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren, können eine anteilsmäßige Reduzierung der Lehrverpflichtung beantragen.
  • Assistenzprofessorinnen können sich für dieses Semester ganz von der Lehrverpflichtung befreien lassen. Demzufolge kann eine Lehrentlastung im Umfang von 4 Semesterstunden beantragt werden.
  • Forschungssemester: Die Regelung hinsichtlich der Möglichkeit der Beantragung eines Forschungssemesters bleibt hierbei unberührt. Für die Beantragung eines Forschungssemesters gilt das Semester mit der Lehrreduktion als Lehrsemester, soweit mindestens die Hälfte der regulären Lehrverpflichtungen erbracht wurde.

Organisation

  • Beantragung der Reduzierung bzw. Befreiung der Lehrverpflichtung im Referat VII A.
  • Fachbereiche können für die Vergabe von Lehraufträgen aufgrund der Lehrentlastung von Professorinnen nach dem Mutterschutz finanzielle Mittel im Gleichstellungsbüro beantragen.