Ziele und Inhalte
- Professorinnen können auf das Semester, welches auf das der Geburt folgt, eine Reduzierung der Lehrverpflichtung um 4 Semesterstunden beantragen.
- Professorinnen, die für dieses Semester eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren, können eine anteilsmäßige Reduzierung der Lehrverpflichtung beantragen.
- Assistenzprofessorinnen können sich für dieses Semester ganz von der Lehrverpflichtung befreien lassen. Demzufolge kann eine Lehrentlastung im Umfang von 4 Semesterstunden beantragt werden.
- Forschungssemester: Die Regelung hinsichtlich der Möglichkeit der Beantragung eines Forschungssemesters bleibt hierbei unberührt. Für die Beantragung eines Forschungssemesters gilt das Semester mit der Lehrreduktion als Lehrsemester, soweit mindestens die Hälfte der regulären Lehrverpflichtungen erbracht wurde.
Organisation
Dokumente
- (wird in neuem Tab geöffnet) Antrag auf die Finanzierung von Lehraufträgen
- (wird in neuem Tab geöffnet) Bescheinigung Dekanat