Geschlechtervielfalt
Auch wenn die Vorstellung der Zweigeschlechtlichkeit tief in unserer Gesellschaft verankert ist, entspricht sie nicht der Realität aller Menschen und auch nicht den Erkenntnissen der Medizin. Es gibt:
- Personen, die sich nicht in dieser Zweigeschlechtlichkeit verorten (abinäre Menschen),
- Personen, deren Geschlecht körperlich betrachtet und nach aktuell geltenden medizinischen Normen, nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann (inter* Menschen),
- Personen, die bei Geburt einem der binären Geschlechter zugeordnet wurden, sich aber einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen (trans* Menschen),
- Personen, die sich zeitweise einem Geschlecht zugehörig fühlen und zeitweise einem anderen (genderfluide Menschen),
- Personen, deren Geschlechtsidentität neutral ist (Neutrois) oder die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen (agender Menschen).
Zur rechtlichen Situation
Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Es gibt somit vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: männlich, weiblich, divers, keine Eintragung. Der Beschluss des BVerfG stärkt das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und ist daher auch für trans* Personen und Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren, wegweisend.
Handlungsempfehlungen für Hochschulen
Geschlechtervielfalt ist Realität in der gesamten Universität. Die (wird in neuem Tab geöffnet) stellen daher konkrete, maßnahmenbezogene Ansätze für Hochschulen dar, um diskriminierende Strukturen abzubauen und Chancengleichheit zu stärken, insbesondere in den Bereichen: Handlungsempfehlungen der bukof
- Name und Geschlechtseintrag
- Geschlechtseintrag in digitalen Erfassungssystemen
- Sprache und Ansprache
- Bauliche Infrastruktur
Was tut die TU Darmstadt?
Studierende, die sich in einem Geschlechtsangleichungsprozess befinden oder sich im binären Geschlechterverständnis nicht wiederfinden, können ihre Angaben im Campusmanagement-System (TUCaN) entsprechend ändern lassen. Das dazugehörige elektronische Formular ist in TUCaN abrufbar. Weitere Informationen erhalten Sie beim . Die TU möchte damit Benachteiligungen verhindern und Personen aller Geschlechter den Universitätsalltag erleichtern. Studierendenservice
Beschäftigte, die eine Namensänderung wünschen, finden weiterführende Informationen zur Namensänderung in Kürze im Bereich A bis Z von Dezernat VII (Personal- und Rechtsangelegenheiten) im der Verwaltung der TU Darmstadt. Infoportal
Gender_Queer-Netzwerk
Das Gender_Queer-Netzwerk der TU Darmstadt ist ein freier Zusammenschluss von Universitätsmitgliedern jeglicher Statusgruppen, die sich für den Abbau von Hierarchien und Ungleichheiten qua Geschlecht, Sexualität und anderer sozialer Unterscheidungskategorien auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Hochschule engagieren. Insbesondere meint dies aktuell auch eine Wahrnehmung vielfältiger sexueller Orientierungen sowie geschlechtlicher Selbstverständnisse und körperlicher Variationen. Das Netzwerk fördert eine kritische Reflexion von sozialen und geschlechtlichen Unterscheidungen und möchte damit zu einem hierarchiefreien und wertschätzenden Umgang mit Differenz und deren Anerkennung an der Universität beitragen.
Wer Lust hat, diese Ziele gemeinsam zu verfolgen oder sich mit Gleichgesinnten austauschen möchte, wendet sich bitte direkt per Moodle an das Netzwerk: