Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate besteht aus 70% des Stipendiums und 100% der Reisekosten und wird zum Beginn des Stipendiums ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die zweite Rate besteht aus 30% des Stipendiums und wird zum Ende des Stipendiums ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Für die Auszahlung des Stipendiums reichen Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail beim Referat Internationale Beziehungen ka107@zv.tu-… ein:
Vor dem Aufenthalt
- Grant Agreement: Das Dokument wird den Studierenden per E-Mail zugestellt. Im Gegensatz zu den anderen Dokumenten muss dieses dem Referat Internationale Beziehungen vor Abfahrt unterschrieben im Original vorliegen.
- Learning Agreement (Teil „Before the mobility“) inklusive Anlagen (per E-Mail).
Sobald das Grant Agreement und das Learning Agreement (Teil „Before the mobility“) vorliegen, kann die erste Rate ausgezahlt werden.
Während des Aufenthaltes
- Confirmation of Stay: Zum Beginn des Aufenthalts (Förderbeginn wie im Grant Agreement +/- 5 Werktage) von der verantwortlichen Person an der Gastuniversität unterschreiben lassen.
- Learning Agreement: Bei Änderungen am Learning Agreement muss der Teil „During the Mobility“ des Formulars ausgefüllt und bis 5 Wochen nach Aufenthaltsbeginn eingereicht werden (per E-Mail). Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen im Learning Agreement mit den Lehrveranstaltungen im späteren Transcript of Records übereinstimmen müssen.
- EU-Survey („Participant Report“) für die Europäische Kommission. Zugangsdaten werden den Studierenden von der EU-Datenbank +/- 30 Tage vor Abreisedatum automatisch geschickt. Der Survey ist online auszufüllen.
- Absender: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu
- Betreff: Erasmus+ individual participant report request
- Confirmation of Stay: Zum Ende des Aufenthalts (Förderende wie im Grant Agreement +/- 5 Werktage) von der verantwortlichen Person an der Gastuniversität unterschreiben lassen und per E-Mai beim Referat Internationale Beziehungen einreichen.
- Erfahrungsbericht (per E-Mail)
Sobald das Learning Agreement (Teil „During the mobility“), die Confirmation of Stay, der Erfahrungsbericht sowie der Survey vorliegen, kann die zweite Rate ausgezahlt werden.
Nach dem Aufenthalt
- Transcript of Records der Gastuniversität (wenn möglich mit Angabe der ECTS-Credits). Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen im Transcript of Records der Gastuniversität mit den Lehrveranstaltungen im Learning Agreement (Teil „Before the mobility“ oder „During the mobility“) übereinstimmen müssen (per E-Mail).
- EU-Survey („Recognition Report“) – Anerkennung von Studienleistungen – für die Europäische Kommission. Zugangsdaten werden den Studierenden von der EU-Datenbank 45 Tage nach Mobilitätsende automatisch geschickt. Der Survey ist online auszufüllen.
- Bestätigung der Anerkennung der Leistungen vom Fachbereich der TU (per E-Mail)
Detailliertere Infos zu den genannten Unterlagen erhalten Sie von uns per E-Mail.