Erasmus+ International
mit außereuropäischen Partnerländern

Erasmus+ International (KA 171) ist die Erweiterung von Erasmus+ auf außereuropäische Partneruniversitäten und ermöglicht die Förderung von Mobilitäten für Studium, Lehre sowie Fort- und Weiterbildung mit ausgewählten Universitäten.

Erasmus+ International

Das übergeordnete Ziel des Erasmus+ Programms ist es, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa zu unterstützen und auf diese Weise zu nachhaltigem Wachstum, qualifizierten Arbeitsplätzen, sozialem Zusammenhalt, Innovationsförderung, Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen. Für das Erasmus+ Programm 2021-2027 wurden folgende Prioritäten festgelegt: Inklusion und Vielfalt, Digitaler Wandel, Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie Teilhabe am demokratischen Leben. In Deutschland ist die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit für das Programm verantwortlich.

Für Studierende der TU Darmstadt stehen je nach Projektbewilligung unterschiedliche Förderungen zur Bewerbung offen. Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Erasmus+ International Stipendium ist der Erhalt eines Austauschplatzes im Rahmen der Austauschprogrammbewerbung und ihre zukünftige Gastuniversität muss zu den in Erasmus+ International geförderten Partneruniversitäten für das entsprechende akademische Jahr gehören (siehe Übersicht unten). Es besteht auch die Möglichkeit für einen sog. Kuruzzeitaufenthalt gefördert zu werden. Dies ist ein spezielles Format, das vor allem Teilnehmende fördern soll, die keine Möglichkeit haben eine Semestermobilität umzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass nicht für alle Austauschstudierenden in alle Mobilitätsrichtungen Stipendien zur Verfügung stehen und nicht alle Aufenthalte nach Vorgaben der EU förderfähig sind.

Wir informieren alle Studierenden, die für eine Bewerbung in Frage kommen.

Bei Fragen kommen Sie gerne in unsere Sprechstunde oder unsere Informationsveranstaltungen.

Verfügungsrahmen im Förderzeitraum bis 31.07.2026
Israel
  • Technion – Israel Institute of Technology
  • Reichman University
Taiwan
  • National Cheng Kung University
  • National Sun Yat-sen University
Verfügungsrahmen im Förderzeitraum bis 31.07.2027
Israel
  • Technion – Israel Institute of Technology
  • Reichman University
Südkorea
  • Ewha University
  • Hanyang University
USA (nur Projektförderung)
  • South Dakota School of Mines and Technology
  • Virginia Tech

Ablauf, Bewerbung und Stipendienbeträge

  1. Bewerbung für einen Austauschplatz an der TU Darmstadt.
  2. Einladung, sich für die Erasmus+ International Förderung zu bewerben, wird automatisch nach der Zusage für einen Austauschplatz verschickt.
  3. Fristgerechtes Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen über das online Formular beim Referat Internationale Beziehungen Overseas.
  4. Zusage oder Absage durch das Referat Internationale Beziehungen Overseas.
  5. Einreichen der geforderten Erasmus+ International Unterlagen über die Follow-Up Form.

Die Einladung, sich für ein Erasmus+ International Stipendium zu bewerben, wird gezielt per E-Mail verschickt.

Achtung: Leider können wir nur wenige Stipendien vergeben. Bei der Wahl der Partneruniversität für ein Auslandsstudium sollten also mehrere Kriterien eine Rolle spielen und nicht nur die potenzielle Erasmus+ International Förderung.

Förderfähig sind Langzeit-Aufenthalte von Studierenden zum Studium (Bachelor, Master) mit einer Laufzeit von 1-2 Semestern.

Die KA 171 Förderung umfasst einen Zuschuss zu den Reisekosten sowie einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Für bestimmte Zielgruppen ist zudem Inklusionsunterstützung möglich.

  • Individuelle Unterstützung: 700€/Monat
  • Der Zuschuss zu den Fahrtkosten variiert je nach Zielland (s. Tabelle).

Der Zuschuss zu den Reisekosten wird als Entfernungspauschale berechnet. Hierfür ist die Distanz zwischen dem Ort der Heimat- und dem der Gasthochschule relevant. Der Reisekostenzuschuss beträgt maximal 1.500,00 EUR. Die Entfernung wird über den EU Distance Calculator berechnet, indem Start (Ort der Heimatuniversität) und Ziel (Ort der Gasthochschule) angegeben werden.

Um „grünes Reisen“ zu fördern, kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden (gilt nur für Israel). Bedingung hierfür ist, dass für mindestens 50% der Reise (Hin- und Rückfahrt) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden. Werden Flüge (auch nur für Teilstrecken) genutzt, entfällt der Zuschuss für „grünes Reisen“.

Entfernung (km) Fahrtkostenzuschuss (€) Länder Aufschlag für „grünes Reisen“
2000-2999 360 Israel 50
>8000 1500 Taiwan

… für Teilnehmende mit Kind/ern

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus Studienaufenthalt nehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Als Zuschuss für Studierende mit Kind/ern im Ausland können unabhängig von der Anzahl der Kinder zusätzlich zur regulären Förderung 250,00 EUR/ Fördermonat gewährt werden.

Um den Zuschuss für Kinder zu erhalten, stellen Studierende nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts einen Antrag beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm. Als Nachweis gilt die Geburtsurkunde sowie ein Beleg, dass das Kind/ die Kinder sich am Studienort befinden (Tickets, Bescheinigung der Betreuungseinrichtung vor Ort etc.).

… für Teilnehmende mit Behinderung ab GdB20/ chronischen Erkrankungen

Die Zusatzförderung kann von Studierenden ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder im Falle einer vorliegenden chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, beantragt werden. Die Höhe der Zusatzförderung entspricht einem Top-up zur regulären Förderung von 250,00 EUR/ Fördermonat.

Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gilt der Behindertenausweis bzw. im Falle einer chronischen Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, welche den damit verbundenen finanziellen Mehrbedarf im Ausland bestätigt.

…für Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus

Sofern beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule bzw. einem vergleichbaren Abschluss verfügen, kann dieses Social-Top-up i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gelten eine formlose Angabe zu den Bildungsabschlüssen der Eltern durch den Studierenden selbst sowie eine Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

…für erwerbstätige Studierende, die

• eine Erwerbstätigkeit von durchgängig mindestens sechs Monaten mit zeitlichem Bezug zum Beginn der Erasmus-Mobilität sowie

• einen Netto-Verdienst von über 450,00 EUR und unter 850,00 EUR in jedem Monat nachweisen können

• und deren Erwerbstätgikeit während des Auslandsaufenthalts nicht weitergeführt werden kann, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

können dieses Social-Top-up i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat erhalten. Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gelten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge sowie der Arbeitsvertrag bzw. dessen Stilllegung während oder Kündigung vor Antritt des Erasmus-Studienaufenthaltes.

Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate besteht aus 70% des Stipendiums und wird zum Beginn des Aufenthaltes ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die zweite Rate besteht aus 30% des Stipendiums und wird zum Ende des Aufenthaltes ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Für die Auszahlung des Stipendiums reichen Sie bitte folgende Unterlagen über das Online Formular „Erasmus+ International Nachfolgeformular Taiwan und Korea“ im Bewerbungsportal ein:

Vor dem Aufenthalt

  • Grant Agreement: Das Dokument wird den Studierenden per E-Mail zugestellt. Im Gegensatz zu den anderen Dokumenten muss dieses dem Referat Internationale Beziehungen Overseas vor Abfahrt unterschrieben im Original vorliegen.
  • Learning Agreement (Teil „Before the mobility“) inklusive Unterschriften des Studierenden, des Auslandsbeauftragten des Fachbereiches und der zuständigen Person an der Partnerhochschule.

Sobald das Grant Agreement und das Learning Agreement (Teil „Before the mobility“) vorliegen, kann die erste Rate ausgezahlt werden.

Während des Aufenthaltes

  • Confirmation of Stay: Zum Beginn des Aufenthalts (Förderbeginn wie im Grant Agreement +/- 5 Werktage) von der verantwortlichen Person an der Gastuniversität unterschreiben lassen.
  • Learning Agreement: Bei Änderungen am Learning Agreement muss der Teil „During the Mobility“ des Formulars ausgefüllt und bis 5 Wochen nach Aufenthaltsbeginn eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen im Learning Agreement mit den Lehrveranstaltungen im späteren Transcript of Records übereinstimmen müssen.
  • EU-Survey („Participant Report“) für die Europäische Kommission. Zugangsdaten werden den Studierenden von der EU-Datenbank +/- 30 Tage vor Abreisedatum automatisch geschickt. Der Survey ist online auszufüllen.
    • Absender: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu
    • Betreff: Erasmus+ individual participant report request
  • Confirmation of Stay: Zum Ende des Aufenthalts (Förderende wie im Grant Agreement +/- 5 Werktage) von der verantwortlichen Person an der Gastuniversität unterschreiben lassen und per Online Formular einreichen.
  • Erfahrungsbericht

Nach dem Aufenthalt

  • Transcript of Records der Gastuniversität (wenn möglich mit Angabe der ECTS-Credits). Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen im Transcript of Records der Gastuniversität mit den Lehrveranstaltungen im Learning Agreement (Teil „Before the mobility“ oder „During the mobility“) übereinstimmen müssen.
  • EU-Survey („Recognition Report“) – Anerkennung von Studienleistungen – für die Europäische Kommission. Zugangsdaten werden den Studierenden von der EU-Datenbank 45 Tage nach Mobilitätsende automatisch geschickt. Der Survey ist online auszufüllen.
  • Bestätigung der Anerkennung der Leistungen vom Fachbereich der TU

Sobald das Learning Agreement (Teil „During the mobility“), die Confirmation of Stay, der Erfahrungsbericht sowie der Survey vorliegen, kann die zweite Rate ausgezahlt werden.

Studierende, die von der TU Darmstadt eine Zusage für eine Erasmus+International geförderte Auslandsmobilität erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Realkostenantrag stellen. Diese Möglichkeit besteht für Studierende, die eine nachgewiesene Behinderung oder chronische Erkrankung haben, aufgrund derer sich ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland ergibt oder die ihre Mobilität mit einem oder mehreren Kindern antreten.

Möglicher Umfang der Zusatzförderung: Es kann eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität von bis zu 15.000 Euro pro Semester/ 30.000 Euro pro Studienjahr beantragt werden.

Förderfähige Personenkreise: Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung oder Kind/ern, die regelmäßig im Haushalt leben.

Vorbereitungsreise: Nur für Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung können auch Reisen in das Zielland, die der Vorbereitung des eigentlichen Auslandsaufenthaltes dienen, bezuschusst werden (max. 15.000 EUR/Mobilität), so zum Beispiel Reisen um die Gegebenheiten am Zielort (z.B. Barrierefreiheit) zu begutachten. Es kann max. 1 Begleitperson gefördert werden.

Beantragung: Die Beantragung der Sondermittel (Realkostenantrag) erfolgt über die Heimathochschule und geschieht nach der Zusage auf einen Erasmus+ Platz, aber vor Beginn des Aufenthalts. Da die Beantragung ein recht umfangreiches Verfahren darstellen kann, muss der vollständige Antrag 2 Monate vor Beginn der Mobilität über die Hochschule bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit postalisch eingereicht werden.

Unterlagen:

Vor dem Aufenthalt

Studierende mit Behinderung

Antragsformular im Original unterschrieben

• Nachweis über die Behinderung mit Angabe zum Grad der Behinderung

• Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt

• Aufstellung der Unterstützungsleistungen anderer Träger mit entsprechenden Nachweisen

Studierende mit chronischer Erkrankung

Antragsformular im Original unterschrieben

• Nachweis über chronische Erkrankung (z.B. Ärztliches Attest, Bescheid des Landessozialamts)

• Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt

• Aufstellung der Unterstützungsleistungen anderer Träger mit entsprechenden Nachweisen

Studierende mit Kind/ern

Antragsformular im Original unterschrieben

• Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder

• Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder

• gegebenenfalls Nachweis, dass das Kind/die Kinder regulär mit im Haushalt

lebt/leben

• Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt

Nach dem Aufenthalt

• Formloser Erfahrungsbericht

• für die Förderung auf Mehrbedarf: Originalbelege (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal)

• Zahlungsnachweise

Weitere Informationen: Ein Auslandsaufenthalt stellt für Studierende mit geringeren Chancen oft eine besondere Herausforderung dar. Neben der Frage nach einer geeigneten Gasthochschule und deren Ausstattung stellen sich Fragen nach der passenden Unterkunft, Betreuung vor Ort und Finanzierungsmöglichkeiten. Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind/ern, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten daher mit der Planung frühzeitig beginnen. Wir möchten Studierende gerne ermutigen, sich über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes zu informieren und bieten gerne Unterstützung bei der Planung an. Wir empfehlen daher, auf jeden Fall früh das persönliche Beratungsangebot am Fachbereich und mit den Länderkoordinatorinnen bei Internationale Beziehungen Overseas zu nutzen. Für die Vorbereitung, können auch diese Links hilfreich sein:

DAAD: Allgemeine Informationen zu Mobilität mit Behinderung

DAAD: Erasmus+ Sonderförderung

DAAD: Auslandsstudium und -praktikum mit Kind

BAFöG für Studierende mit Behinderung