Erasmus+ International
mit außereuropäischen Partnerländern

Erasmus+ International (KA 171) ist die Erweiterung von Erasmus+ auf außereuropäische Partneruniversitäten und ermöglicht die Förderung von Mobilitäten für Studium, Lehre sowie Fort- und Weiterbildung mit ausgewählten Universitäten.

Erasmus+ International

Erasmus+ International (KA 171) ist die Erweiterung von Erasmus+ auf außereuropäische Partneruniversitäten und ermöglicht die Förderung von Mobilitäten für Studium, Lehre sowie Fort- und Weiterbildung mit ausgewählten Universitäten.

Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Erasmus+ International Stipendium sind:

  • eine erfolgreiche Bewerbung für einen Austauschplatz im Rahmen der Austauschprogramme der TU Darmstadt und
  • Ihre zukünftige Gastuniversität muss zu den in Erasmus+ International geförderten Partneruniversitäten gehören (siehe Übersicht unten).

Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich zusätzlich bei uns für ein Stipendium bewerben.

Verfügungsrahmen im Förderzeitraum bis 31.07.2026
Israel
  • Technion – Israel Institute of Technology
  • Reichman University
Taiwan
  • National Cheng Kung University
  • National Sun Yat-sen University

Ablauf, Bewerbung und Stipendienbeträge

  1. Bewerbung für einen Austauschplatz an der TU Darmstadt.
  2. Einladung, sich für die Erasmus+ International Förderung zu bewerben, wird automatisch nach der Zusage für einen Austauschplatz verschickt.
  3. Fristgerechtes Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen beim Referat Internationale Beziehungen Overseas.
  4. Zusage oder Absage durch das Referat Internationale Beziehungen Overseas.
  5. Einreichen der geforderten Erasmus+ International Unterlagen beim Referat Internationale Beziehungen Overseas.

Die Einladung, sich für ein Erasmus+ International Stipendium zu bewerben, wird im März und im Oktober gezielt per E-Mail verschickt.

Die Bewerber:innen werden im Juni und im Dezember über den Ausgang Ihrer Bewerbung informiert.

Achtung: Leider können wir nur wenige Stipendien vergeben. Bei der Wahl der Partneruniversität für ein Auslandsstudium sollten also mehrere Kriterien eine Rolle spielen und nicht nur die potenzielle Erasmus+ International Förderung.

Förderfähig sind

Langzeit-Aufenthalte von Studierenden zum Studium (Bachelor, Master) mit einer Laufzeit von 1-2 Semestern.

Die KA 171 Förderung umfasst einen Zuschuss zu den Reisekosten sowie einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Für bestimmte Zielgruppen ist zudem Inklusionsunterstützung möglich.

  • Individuelle Unterstützung: 700€/Monat
  • Der Zuschuss zu den Fahrtkosten variiert je nach Zielland (s. Tabelle).

Der Zuschuss zu den Reisekosten wird als Entfernungspauschale berechnet. Hierfür ist die Distanz zwischen dem Ort der Heimat- und dem der Gasthochschule relevant. Der Reisekostenzuschuss beträgt maximal 1.500,00 EUR. Die Entfernung wird über den EU Distance Calculator berechnet, indem Start (Ort der Heimatuniversität) und Ziel (Ort der Gasthochschule) angegeben werden.

Um „grünes Reisen“ zu fördern, kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden. Bedingung hierfür ist, dass für mindestens 50% der Reise (Hin- und Rückfahrt) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden. Werden Flüge (auch nur für Teilstrecken) genutzt, entfällt der Zuschuss für „grünes Reisen“.

Entfernung (km) Fahrtkostenzuschuss (€) Länder Aufschlag für „grünes Reisen“
2000-2999 360 Israel 50
>8000 1500 Taiwan

… für Teilnehmende mit Kind/ern

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus Studienaufenthalt nehmen, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Als Zuschuss für Studierende mit Kind/ern im Ausland können unabhängig von der Anzahl der Kinder zusätzlich zur regulären Förderung 250,00 EUR/ Fördermonat gewährt werden.

Um den Zuschuss für Kinder zu erhalten, stellen Studierende nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts einen Antrag beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm. Als Nachweis gilt die Geburtsurkunde sowie ein Beleg, dass das Kind/ die Kinder sich am Studienort befinden (Tickets, Bescheinigung der Betreuungseinrichtung vor Ort etc.).

… für Teilnehmende mit Behinderung ab GdB20/ chronischen Erkrankungen

Die Zusatzförderung kann von Studierenden ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder im Falle einer vorliegenden chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, beantragt werden. Die Höhe der Zusatzförderung entspricht einem Top-up zur regulären Förderung von 250,00 EUR/ Fördermonat.

Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gilt der Behindertenausweis bzw. im Falle einer chronischen Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, welche den damit verbundenen finanziellen Mehrbedarf im Ausland bestätigt.

…für Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus

Sofern beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule bzw. einem vergleichbaren Abschluss verfügen, kann dieses Social-Top-up i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gelten eine formlose Angabe zu den Bildungsabschlüssen der Eltern durch den Studierenden selbst sowie eine Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

…für erwerbstätige Studierende, die

• eine Erwerbstätigkeit von durchgängig mindestens sechs Monaten mit zeitlichem Bezug zum Beginn der Erasmus-Mobilität sowie

• einen Netto-Verdienst von über 450,00 EUR und unter 850,00 EUR in jedem Monat nachweisen können

• und deren Erwerbstätgikeit während des Auslandsaufenthalts nicht weitergeführt werden kann, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

können dieses Social-Top-up i.H.v. 250,00 EUR/ Fördermonat erhalten. Die Antragstellung erfolgt nach der Nominierung vor Beginn des Aufenthalts beim Referat für Internationale Beziehungen Overseas. Voraussetzung der Beantragung ist eine Förderzusage durch das Erasmus-Programm.

Als Nachweis gelten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge sowie der Arbeitsvertrag bzw. dessen Stilllegung während oder Kündigung vor Antritt des Erasmus-Studienaufenthaltes.

Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate besteht aus 70% des Stipendiums und 100% der Reisekosten und wird zum Beginn des Aufenthaltes ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die zweite Rate besteht aus 30% des Stipendiums und wird zum Ende des Aufenthaltes ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Für die Auszahlung des Stipendiums reichen Sie bitte folgende Unterlagen über das Online Formular „Follow-Up Form Erasmus+ International Outgoings“ im Bewerbungsportal ein:

Vor dem Aufenthalt

  • Grant Agreement: Das Dokument wird den Studierenden per E-Mail zugestellt. Im Gegensatz zu den anderen Dokumenten muss dieses dem Referat Internationale Beziehungen Overseas vor Abfahrt unterschrieben im Original vorliegen.
  • Learning Agreement (Teil „Before the mobility“) inklusive Unterschriften des Studierenden, des Auslandsbeauftragten des Fachbereiches und der zuständigen Person an der Partnerhochschule.

Sobald das Grant Agreement und das Learning Agreement (Teil „Before the mobility“) vorliegen, kann die erste Rate ausgezahlt werden.

Während des Aufenthaltes

  • Confirmation of Stay: Zum Beginn des Aufenthalts (Förderbeginn wie im Grant Agreement +/- 5 Werktage) von der verantwortlichen Person an der Gastuniversität unterschreiben lassen.
  • Learning Agreement: Bei Änderungen am Learning Agreement muss der Teil „During the Mobility“ des Formulars ausgefüllt und bis 5 Wochen nach Aufenthaltsbeginn eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen im Learning Agreement mit den Lehrveranstaltungen im späteren Transcript of Records übereinstimmen müssen.
  • EU-Survey („Participant Report“) für die Europäische Kommission. Zugangsdaten werden den Studierenden von der EU-Datenbank +/- 30 Tage vor Abreisedatum automatisch geschickt. Der Survey ist online auszufüllen.
    • Absender: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu
    • Betreff: Erasmus+ individual participant report request
  • Confirmation of Stay: Zum Ende des Aufenthalts (Förderende wie im Grant Agreement +/- 5 Werktage) von der verantwortlichen Person an der Gastuniversität unterschreiben lassen und per Online Formular einreichen.
  • Erfahrungsbericht

Nach dem Aufenthalt

  • Transcript of Records der Gastuniversität (wenn möglich mit Angabe der ECTS-Credits). Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen im Transcript of Records der Gastuniversität mit den Lehrveranstaltungen im Learning Agreement (Teil „Before the mobility“ oder „During the mobility“) übereinstimmen müssen.
  • EU-Survey („Recognition Report“) – Anerkennung von Studienleistungen – für die Europäische Kommission. Zugangsdaten werden den Studierenden von der EU-Datenbank 45 Tage nach Mobilitätsende automatisch geschickt. Der Survey ist online auszufüllen.
  • Bestätigung der Anerkennung der Leistungen vom Fachbereich der TU

Sobald das Learning Agreement (Teil „During the mobility“), die Confirmation of Stay, der Erfahrungsbericht sowie der Survey vorliegen, kann die zweite Rate ausgezahlt werden.

Was ist Erasmus+?

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Erfahren Sie mehr auf der Webseite der Europäischen Kommission.

PDF-Dokumente zum Download: