PROMOS-Stipendium

PROMOS- Stipendium

Informationen zu PROMOS

Mit dem DAAD Stipendienprogramm PROMOS werden an der TU Darmstadt folgende Vorhaben gefördert:

  • Einsemestrige Studienaufenthalte (nicht länger und nicht kürzer!) an Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland
  • Das Anfertigen einer Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterthesis) an Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland

Die PROMOS-Stipendien werden von der Technischen Universität Darmstadt durch ein qualitätsorientiertes Auswahlverfahren vergeben.

PROMOS Online Bewerbung

Bewerbungsformular PROMOS Online Bewerbung

Das Bewerbungsformular für Bewerber:innen mit Aufenthalt Juli bis Dezember wird voraussichtlich Mitte April bis Mitte Mai geöffnet sein.

Für Bewerber:innen mit Aufenthalt in der ersten Jahreshälfte des nächsten Jahres wird das Bewerbungsformular Mitte Oktober bis Mitte November geöffnet sein.

Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen können Sie vorbereiten und diese dann in der Online-Bewerbung hochladen.

Für diejenigen, die für einen Auslandsaufenthalt im außereuropäischen Ausland in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2025 nominiert sind, wird im Oktober eine Infoveranstaltung via Zoom stattfinden.

  • Sie sind zum Studium an der TU Darmstadt immatrikuliert mit dem Ziel einen Abschluss zu erlangen.
  • Sie haben zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts das zweite Semester des BA abgeschlossen, d.h. Ihr Auslandssemester ist mindestens das dritte Semester.
  • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse in der Vorlesungs-/ Unterrichtssprache der Partneruniversität (mindestens B2).
  • Sie sind von Ihrem Fachbereich nominiert für einen Austauschplatz an einer außereuropäischen Partneruniversität für ein einsemestriges akademisches Studium (Studienaufenthalt an der Partneruniversität von max. 6 Monaten, sowie full-time student status).
  • Oder falls zutreffend: Sie haben eine Zusage für die Anfertigung einer Abschlussarbeit (Bachelor/Master) an einer außereuropäischen Partneruniversität.
  • Sie haben in dem Studienabschnitt Ihres Auslandsaufenthaltes (Bachelor / Master) die maximale PROMOS Förderdauer von 6 Monaten noch nicht durch vorherige Aufenthalte ausgeschöpft.

Starting in 2025, you will receive a one-time mobility allowance according to the country-specific funding rates set by the DAAD.

Combination with Other Funding

  • DAAD individual scholarships and PROMOS scholarships cannot be combined.
  • The Deutschlandstipendium and PROMOS funding can be received simultaneously without restrictions.
  • Double funding from German public funds is not permissible. If an international stay is funded through German public funds, the purpose of the funding is crucial. This means that PROMOS funding is not possible if the same purpose is already being pursued with German public funds.
  • Students must report PROMOS funding to other public German scholarship providers.
  • Scholarships from private sources can be received alongside PROMOS scholarships without restrictions.
  • Foreign BAföG is possible (PROMOS must be reported to the BAföG office).

Examples of combinable funding:

  • Scholarships from companies or foundations
  • Public funds as a subsidy for living expenses (e.g., funding from the department, Hessen programs, Fulbright)

Follow the requirements of the other scholarship provider!

15. Oktober bis 15. November (Für einen Aufenthalt in der ersten Jahreshälfte des darauf folgendenen Jahres)

15. April bis 15 .Mai (Für einen Aufenthalt ab Juli des selben Jahr)

Folgende Unterlagen sind mit der Online-Bewerbung einzureichen (gescannt als PDF, Notenspiegel und Zertifikate mit Unterschrift und Stempel):

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich!

  • Motivationsschreiben (wird in neuem Tab geöffnet) (auf Deutsch oder Englisch)
  • Tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
  • Notenspiegel: Ausdruck mit Unterschrift und Stempel des Studienbüros, Masterstudierende reichen zusätzlich eine Leistungsübersicht des gesamten Bachelorstudiums ein. Mehrere Notenspiegel müssen in einer PDF zusammengeführt und hochgeladen werden.
  • Gutachten einer Professorin bzw. eines Professors. (wird in neuem Tab geöffnet) Das maximal ein Jahr alte Gutachten muss von einer Professorin oder einem Professor einer deutschen Universität verfasst und unterschrieben sein. Das Dokument kann auf Wunsch des Professors auch direkt vom Fachbereich an das PROMOS Büro geschickt werden
  • Nur für Abschlussarbeiten: Zusage der Betreuerin oder des Betreuers und einseitige Zusammenfassung
  • Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in der Vorlesungssprache durch eine der folgenden Qualifikationen (nicht älter als 2 Jahre bei Bewerbungsdeadline):
    • Kleiner DAAD Sprachtest (wird in neuem Tab geöffnet) (Dieser Test kann im Sprachenzentrum der TU Darmstadt in allen dort unterrichteten Sprachen abgelegt werden. – Niveau B2)
    • TOEFL (mindestens iBT 80) oder IELTS (mindestens 6.5) (für englische Sprachkenntnisse)
    • UNIcert II (für englische, französische, portugiesische oder spanische Sprachkenntnisse)
    • HSK 4 (für Chinesich)
    • JLPT 2, JLPT N1 (Für Japanisch)
    • Andere Nachweise (Abiturzeugnis, Sprachkurszertifikate, etc.) werden nicht angenommen!
  • Folgende Unterlagen müssen nach Beginn bzw. Ende Ihres Auslandsaufenthaltes über das Follow-Up Formular im Portal hochgeladen werden:
  • Die Confirmation of Stay (wird in neuem Tab geöffnet) (CoS) muss innerhalb der ersten 7 Tage nach Ihrem Startdatum von Ihnen und der Gasthochschule unterschrieben und über das Online Formular hochgeladen werden.
  • Der zweite Teil der CoS muss in der letzten Wochen Ihres Studiums ausgefüllt und über das Online Formular eingereicht werden.
  • Nach Ende Ihres Aufenthaltes muss das Zeugnis der Gasthochschule als Bestätigung über das Online Formular eingereicht werden
  • Zusätzlich muss nach Ende Ihres Aufenthaltes ein Erfahrungsbericht bzw. eine Zusammenfassung Ihrer Abschlussarbeit hochgeladen werden.
  • Checkliste (wird in neuem Tab geöffnet) für Stipendiat_innen
  • Bitte teilen Sie uns rechtzeitig per E-Mail () mit, wenn sich Ihre Daten geändert haben bzw. Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten!

Wichtige Hinweise

Es wird nachdrücklich empfohlen, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise sowie insbesondere die (Teil-)Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit). Reisewarnungen für ein bestimmtes Land oder Teilreisewarnungen für Regionen eines Landes enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amtes, von Reisen in das betroffene Gebiet abzusehen.

Weitere wichtige Informationen zu Ihren Auslandsaufenthalt finden Sie auf unserer Webseite!

Die Anzahl der Geförderten ist abhängig von der Gesamtfördersumme, die der TU Darmstadt durch den DAAD zur Verfügung gestellt wird. Die interne Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien: akademische Leistungen, Sprachkenntnisse, soziale Kriterien/soziales Engagement und Inhalt der Bewerbungsunterlagen.

Schlechtere Bewertungen in einem Bereich (z.B. akademische Leistungen) können durchaus durch andere Bereiche ausgeglichen werden.

Der Sprachnachweis kann nicht nachgereicht werden. Bei der Bewerbungen muss ein Mindestniveau (B2) der Sprachkenntnisse vorliegen.

Auch das Empfehlungsschreiben muss innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Bitten Sie den/ die Professor_In das Empfehlungsschreiben direkt an Sie oder per Hauspost bzw Email direkt an: zu schicken.

Nein, das ist nicht möglich.

Nein, es können nur Aufenthalte gefördert werden, die ein Semester (max 6 Monate) dauern. Bei längeren Aufenthalten informieren Sie sich bitte rechtzeitig über andere Fördermöglichkeiten (z.B. DAAD Jahresstipendium).

Eine Beihilfe kann für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gewährt werden, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachgewiesen wird bzw. die Einschränkungen durch eine Behinderung einem GdB von mindestens 50 entspricht.

Maximal können 10.000 Euro als Beihilfe für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der auslandsbedingten Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.

Mehrausgaben können nur geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich von keiner anderen Stelle übernommen werden. Medizinische Atteste können nur in Deutsch oder Englisch akzeptiert werden.

Der personenbezogene Beihilfeantrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme eingereicht werden.

Weiter Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD:https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/weiterfuehrende-infos-zu-daad-foerderprogrammen/promos/ oder wenden Sie sich an uns: promos@zv.tu-darmstadt.de

Im Masterstudium können Sie ebenfalls eine Promos Förderung von bis zu 6 Monaten erhalten.

Ja, wenn das Studium darunter nicht leidet.

Wir benötigen von Ihnen eine aktuelle Leistungsübersicht, die sowohl Ihre Leistungen im Bachelorstudium als auch (falls zutreffend) im Masterstudiums abbildet.

Falls Sie mehre Leistungsspiegel/ Transcripts einreichen müssen, fügen Sie diese in einer PDF zusammen und laden dieses Dokument über das online Bewerbungsformular hoch.

Sollten Sie ein ausländisches BA oder MA Zeugnis haben, benötigen wir eine Umrechnung der ausländischer Noten in das deutsche Notensystem.

Nein! Wir benötigen einen offiziellen Ausdruck des Studienbüros mit Stempel und Unterschrift. Alle erbrachten Leistungen sollten aufgelistet sein (BA/MA). Studierende im 1. Mastersemester brauchen nur einen BA-Notenspiegel. TUCaN-Ausdrucke werden NICHT akzeptiert!

Ja. Der Prof. muss nicht zwingend von der TUDa sein, aber von einer DEUTSCHEN Universität. Die Vorlage für das Gutachten finden Sie hier. (wird in neuem Tab geöffnet)

Nein, da keine Sprach- und Lesekenntnisse geprüft werden

Studierende der TU Darmstadt erhalten über Promos nur die Mobilitätspauschale. Die Pauschalen für Aufenthalt und Studiengebühren werden nicht ausgezahlt.

Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.

Nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden dürfen:

  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien
  • Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln: Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird. So dürfen auch DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Kombinierbare Förderungen:

  • Öffentliche Gelder als Reisekostenzuschuss oder für Studiengebühren (z.B. Fördermittel vom Fachbereich, Hessen-Programme, Fulbright)
  • Das PROMOS-Stipendium ist mit Auslands-BAföG kombinierbar, muss aber bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angezeigt werden!
  • Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Die PROMOS-Förderung ist immer bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen! Bitte beachten Sie stets die Vorgaben des anderen Stipendiengebers!

Mit der Teilnahme am Promos Programm ist kein Versicherungsschutz im Ausland verbunden. Für Ihren Versicherungsschutz (z.B. Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung) sind Sie selbst verantwortlich und müssen sich rechtzeitig informieren, ob bereits abgeschlossene Versicherungen Ihren Aufenthalt im Ausland abdecken. Der DAAD bietet eine Versicherung für Studierende im Ausland an; die Kosten sind von den Studierenden zu tragen.

Tarifinformationen zur DAAD-Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/

Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden: https://portal.daad.de

Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle@daad.de