Einwohnermeldeamt
In Deutschland ist die Anmeldung vom Wohnsitz gesetzlich vorgeschrieben (Meldepflicht). Das Einwohnermeldeamt ist für Wohnsitzangelegenheiten zuständig.
*Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema . Aufenthaltsgenehmigungen oder Ausländerbehörde
Wenn Sie nach der Einreise eine Unterkunft gefunden haben, müssen Sie dem zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen Ihren Wohnort mitteilen. Wenn Sie innerhalb dieser zwei Wochen keinen Termin erhalten, ist es auch möglich die Mitteilung später zu machen. Wenn Sie nur 3 Monate planen zu bleiben, ist eine Anmeldung Ihrer Adresse nicht notwendig.
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