Einwohnermeldeamt

In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Das bedeutet: Sobald du nach deiner Einreise eine Unterkunft gefunden hast, bist du verpflichtet, dich innerhalb von zwei Wochen bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden.

Solltest du innerhalb dieses Zeitraums keinen Termin erhalten, ist eine spätere Anmeldung in der Regel möglich – wichtig ist, dass du den frühestmöglichen Termin vereinbarst.

Die Anmeldung deiner deutschen Adresse ist nicht erforderlich, wenn du nicht länger als 3 Monate in Deutschland wohnst.

Verwandtes Thema: Aufenthaltsgenehmigungen oder Ausländerbehörde.

Finde das Einwohnermeldeamt in deinem Wohnort (auch: Bürgeramt oder Bürgerbüro). In den meisten Städten kannst du einen Termin über die offizielle Website der Stadtverwaltung buchen.

Für deinen Termin benötigst du:

Bitte informiere dich vor deinem Termin bei deinem Einwohnermeldeamt, ob du zusätzliche Unterlagen mitbringen sollst.

Nach der Wohnsitzanmeldung bekommst du eine Meldebescheinigung. Sie ist der offizielle Nachweis deiner Adresse und ist wichtig für verschiedene Formalitäten – zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos. Bewahre dieses Dokument gut auf.

Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst, musst du deine neue Adresse in die neue Stadt ummelden. Wenn du Deutschland endgültig verlässt, musst du diese deutsche Adresse auch bei deinem Einwohnermeldeamt abmelden.

Adresse des Einwohnermeldeamtes in Darmstadt:

Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt.

Du kannst auf der Webseite des Einwohnermeldeamts einen Termin vereinbaren (Hilfeanleitung (wird in neuem Tab geöffnet)).

Solltest du deine Steuer-ID nach einiger Zeit noch nicht erhalten haben, kannst du das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das Formular auf der Internetseite des BZSt (wird in neuem Tab geöffnet) kontaktieren. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

Wenn du nach Deutschland ziehst, musst du denRundfunkbeitrag zahlen, der den öffentlichen Rundfunk finanziert. Wenn du in einer Wohngemeinschaft lebst, muss der Rundfunkbeitrag nicht von jede:r Bewohner:in gezahlt werden; hier gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

Nachdem du dich in Darmstadt angemeldet hast, bekommst du einen Brief vom Beitragsservice mit weiteren Informationen. Stelle sicher, dass dein Name deutlich auf dem Briefkasten steht.

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