Aufenthaltstitel

Ausländerinnen und Ausländer, die nicht Bürger eines EU-Landes sind und sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten wollen, benötigen eine Genehmigung. Diese Genehmigung wird von der Ausländerbehörde für einen bestimmten Zeitraum erteilt.

Im Aufenthaltstitel wird festgelegt, zu welchem Zweck und mit welchen Konditionen sich eine Person aus einem Drittstaat in Deutschland aufhalten darf.

Zudem wird angegeben, bis wann der Aufenthaltstitel befristet ist, bzw. bis wann sich die Person in Deutschland aufhalten darf.

Wenn Sie noch nicht in Deutschland sind, beachten Sie bitte die Informationen auf unserer Website unter Visumsverfahren, welche Einreisebestimmungen Sie erfüllen müssen.

Aufenthaltstitel: Der Überbegriff für eine Berechtigung für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Ein Aufenthaltstitel kann unter anderem als Visum oder Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Visum: Eine Bestätigung Deutschlands, die die Einreise und den Aufenthalt für einen bestimmten Zeitraum erlaubt (muss meist in den Reisepass eingetragen werden). Ein Visum wird von den deutschen Behörden (deutsche Botschaft oder Konsulat) an Ihrem derzeitigen Wohnort ausgestellt.

Aufenthaltserlaubnis: Ein befristeter Aufenthaltstitel für Ausländer. Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis sind zum Beispiel ein Aufenthalt wegen Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.

Fiktionsbescheinigung: Eine Fiktionsbescheinigung verlängert ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis und gilt als Nachweis eines vorläufigen Aufenthaltsrechts. Die Fiktionsbescheinigung verlängert den vorhergegangenen Aufenthaltstitel mit all seinen Nebenbestimmungen.

Grenzübertrittsbescheinigung: Eine Bescheinigung, die den Aufenthalt in Deutschland für eine sehr kurze Zeitdauer erlaubt. Beispiel: Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis ausläuft und Sie sich für einige Wochen in Deutschland aufhalten müssen (z.B. um Prüfungen zu absolvieren), sichert Ihnen eine Grenzübertrittsbescheinigung den legalen Aufenthalt für diese wenigen Wochen, ohne dass Sie eine Verlängerung Ihrer derzeitigen Dokumente beantragen müssen.

1.2 Ankunft

Sobald Sie in Deutschland ankommen, sind die örtlichen Ausländerbehörden Ihre Ansprechpartner bei Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Zuerst melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt, dann sollten Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um eine Aufenthaltserlaubnis bzw. die Verlängerung zu beantragen.

1.3 ISS-Anfrageformular für Visa und Aufenthaltstitel

Wenn Sie Fragen haben, die sich speziell auf Ihre individuelle Situation beziehen, oder wenn Sie eine allgemeine Anfrage zu Ihrem aktuellen Visum oder Ihrem Aufenthaltstitel haben, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Bitte beachten Sie, dass der Kontakt zu ISS Sie nicht davon befreit, die Ausländerbehörde zu kontaktieren. Sie müssen in jedem Fall selbständig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels/Visums einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.

1.4 Aufenthaltserlaubnis beantragen

Schauen Sie sich unser Tutorial-Video zum Ausfüllen eines Antrags für eine Aufenthaltserlaubnis an
Schauen Sie sich unser Tutorial-Video zum Ausfüllen eines Antrags für eine Aufenthaltserlaubnis an

Sie sind verpflichtet, Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels VOR Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltsstatus schriftlich bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Idealerweise kontaktieren Sie die Ausländerbehörde bereits vier Monate vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels.

Bitte beachten Sie: Sofern der Antrag nicht fristgerecht (vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) bei der Ausländerbehörde gestellt wird, so erlischt der jeweilige gegenwärtige Aufenthaltstitel und Sie werden zur Ausreise verpflichtet.

Die Ausländerbehörde Darmstadt können Sie oder über ein Formular kontaktieren. Sie sind sich nicht sicher, wie Sie die Anfrage formulieren sollen? Schauen Sie in unseren Wording-Guide (wird in neuem Tab geöffnet) rein (in Englisch).

Hier finden Sie ein Video Tutorial zum Ausfüllen des Antrages einer Aufenthaltsbescheinigung (derzeit nur auf Englisch verfügbar)

Hinweis: Die Videoanleitung gilt nur für Studierende, die bei der Ausländerbehörde in Darmstadt gemeldet sind.

1.5 Benötigte Dokumente

Checkliste

In dieser Checkliste (wird in neuem Tab geöffnet) finden Sie eine Liste mit allen Dokumenten, die für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigt werden.

Finanzierungsnachweis

Auf unserem Infoblatt (wird in neuem Tab geöffnet) haben wir die verschiedenen Möglichkeiten zusammengefasst, die Sie haben, um den Finanzierungsnachweis für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen.

Bitte beachten: Wenn Sie nicht pünktlich zum Termin alle benötigen Dokumente vorweisen können, sagen Sie den Termin bei der Ausländerbehörde rechtzeitig ab, um schnellstmöglich einen neuen Termin zu erhalten. Ohne die geforderten Dokumente kann die Ausländerbehörde Ihren Fall nicht bearbeiten.

2 Ausländerbehörde vor Ort

Sobald Sie in Deutschland sind, sind die örtlichen Ausländerbehörden Ihre Ansprechpartner bei Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus.

Zuerst melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt . Nach zwei Wochen kontaktieren Sie selbständig Ihre Ausländerbehörde stellen Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

Ist die Ausländerbehörde Darmstadt für Sie zuständig, kontaktieren Sie sie oder über das Kontaktformular. Sie bekommen eine automatisierte Antwort. Bitte bewahren Sie sorgfältig den Eingang Ihrer E-Mail als Nachweis auf.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Darmstadt haben, finden Sie hier die Ausländerbehörde, die für Sie zuständig ist.

Zur Stadt Darmstadt gehören folgende Stadtteile: Arheilgen, Bessungen, Eberstadt, Kranichstein, Wixhausen sowie Darmstadt-Mitte, Darmstadt-Nord, Darmstadt-Ost, Darmstadt-West

Ausländerbehörde Darmstadt

Anschrift: Luisenplatz 5 (4. Stockwerk), 64283 Darmstadt

Terminvereinbarung: Der Termin kann direkt bei der Ausländerbehörde über das Kontaktformular oder per E-Mail erfolgen. Zu Nachweiszwecken bewahren Sie bitte sorgfältig den Eingang Ihrer E-Mail auf.
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung (wird in neuem Tab geöffnet) hilft Ihnen dabei, das Kontaktformular der Ausländerbehörde Darmstadt auszufüllen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben, ist dies Ihre zuständige Ausländerbehörde.

Zum Landkreis Darmstadt-Dieburg gehören folgende Gemeinden: Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Messel, Modautal, Mühltal, Münster, Ober-Ramstadt, Otzberg, Pfungstadt, Reinheim, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Weiterstadt

Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Besucheranschrift: Zwischenstandort Resopal, Hans-Böckler-Str. 4, 64823 Groß-Umstadt

Postanschrift: Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Ausländerbehörde, 64276 Darmstadt

Terminvereinbarung: Der Termin kann direkt bei der Ausländerbehörde über das „Formular für Terminvereinbarung“ oder telefonisch erfolgen. Sowohl das Formular als auch Öffnungszeiten und weitere Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail Adresse) finden Sie auf der Website der Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg.

Diese Informationen betreffen Studierende, die planen für zwei Semester ins Ausland zu gehen, dort ein Austauschsemester zu machen und anschließend wieder zurück an die TU Darmstadt kommen, um ihr Studium abzuschließen.

Wenn Sie ein Visum haben, das aber nicht Ihr gesamtes Studienjahr hier in Deutschland abdeckt, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie planen, nach Ihrem Auslandsjahr an die TU Darmstadt zurückzukehren, wäre es ideal, wenn Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis beantragen oder Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern würden. Wenn Sie sich entscheiden, keine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen oder Ihre Aufenthaltserlaubnis generell zu verlängern, müssen Sie in der Regel erneut ein Visum beantragen, um nach Ihrem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland einreisen zu können. Dies ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und davon, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen oder nicht.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen oder Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes zu verlängern, müssen Sie Folgendes beachten:

  • Sie müssen im Meldeamt des Rathauses registriert bleiben, da Ihre Aufenthaltserlaubnis an Ihren Aufenthalt hier in Darmstadt gebunden ist. Das bedeutet, dass Sie weiterhin monatlich die GEZ-Gebühren zahlen müssen.
  • Sie müssen eine gültige deutsche Krankenversicherung für die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen.
  • Sie müssen den Finanzierungsnachweis über ein Stipendium oder ein Sperrkonto für die vollen 2 Jahre (24 Monate), die Sie beantragen möchten, vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter „Aufenthaltserlaubnis“.
  • Außerdem müssen Sie bei Ihrer Abreise von Ihrem Programmkoordinator eine Mitteilung an die Ausländerbehörde schicken, dass Sie sich für mehr als 6 Monate außer Landes befinden werden (ein Beispiel für dieses Schreiben kann auf Anfrage zugesandt werden). Wenn Sie sich länger als 6 Monate ohne Ankündigung im Ausland aufhalten, können Sie bei der Rückkehr Probleme bekommen und/oder Ihren Status später ändern.

Informationen nur für Studierende, die für ein bis maximal zwei Semester nach Deutschland kommen und bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes haben.

  • Wenn Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen EU-Land nach Deutschland einreisen, dürfen Sie sich nur bis zu 90 Tage und unter einem Touristenstatus in Deutschland aufhalten. Dies gilt nicht für Ihre Studienzeit.
  • Wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land haben und planen, nur ein oder zwei Semester in Deutschland zu bleiben, kann Ihnen die TU Darmstadt bei der Beantragung eines befristeten Aufenthalts im Rahmen des EU-REST Rechtlinie unterstützen. Damit können Sie sich maximal 360 Tage in Deutschland aufhalten. Sie müssen nachweisen, dass Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland gültig ist. Ihr rechtlicher Status für den Aufenthalt in Deutschland ist nur für die Dauer Ihrer EU-Aufenthaltserlaubnis gültig.
  • Wenn Sie Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis während Ihres Aufenthaltes in Deutschland verlängern, müssen Sie die Verlängerung der EU-REST-Regelung erneut beantragen, sobald Ihre neue Aufenthaltserlaubnis eintrifft, unabhängig davon, aus welchem EU-Land Sie kommen.

Wenn Sie planen, länger als diese 360 Tage in Deutschland zu bleiben ODER nach Ihrem Programm hier in Deutschland zu bleiben und eine Arbeitsstelle zu suchen, ist die „EU-REST“-Klausel nicht anwendbar, da Sie nach diesen 360 Tagen gezwungen sind, Deutschland zu verlassen. In diesem Fall können Sie jedoch ein normales deutsches Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, welche Dokumente wir von Ihnen benötigen werden, um diesen Antrag zu auszufüllen, finden Sie die Informationen hier auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Haftungsausschluss

Die Informationen auf dieser Website sind nicht rechtlich bindend.

Bescheinigungen für die Ausländerbehöre

Um ein für Sie ausgefülltes Formular oder eine Bescheinigung für die Ausländerbehörde Darmstadt zu erhalten, kontaktieren Sie bitte .

Mehr Informationen erhalten Sie im FAQ von Zulassung International .