Wie kann ich mein Studium finanzieren?

Es gibt viele Möglichkeiten, Ihr Studium in Deutschland zu finanzieren. Viele Studierende arbeiten neben Ihrem Vollzeitstudium in einem Nebenjob und sammeln dadurch berufliche Erfahrung. Manche nutzen die Möglichkeit, ein staatliches Darlehen bzw. einen Kredit zu beantragen oder finanzieren ihr Studium mithilfe von Stipendien.

Bild: Ellen Lewis

Budgetplanung

Bevor Sie auf Jobsuche gehen oder sich für ein Stipendium bewerben, informieren Sie sich über die Kosten, die bei einem Studium in Deutschland auf Sie zukommen und planen Sie Ihr Budget entsprechend.

Budget und Kosten

Nebenjobs

Viele Studierende verdienen während ihres Studiums mit einem Nebenjob Geld. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Student Geld zu verdienen. Sie können sich entweder für eine Stelle als studentische Hilfskraft an der TU Darmstadt bewerben oder sich nach anderen Nebenjobs in der Stadt Darmstadt oder in der Umgebung umsehen.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Ressourcen zu allen Themen rund um das Arbeiten während des Studiums in Deutschland.

Nach deutschem Recht (§16b Abs.1 AufenthG) haben Sie das Recht, während Ihres Studiums zu arbeiten.

  • Internationale Studierende können 140 volle Tage (Vollzeit oder 40 Stunden pro Woche) pro Jahr arbeiten
  • ODER 280 halbe Tage (Teilzeit oder 20 Stunden pro Woche) pro Jahr
  • Internationale Studierende können nicht als Freiberufler oder Selbständige arbeiten
  • Internationale Studierende können als wissenschaftliche/Studentische Hilfskräfte innerhalb der Universität arbeiten, ohne Begrenzung der Anzahl der Tage, die Sie pro Jahr arbeiten dürfen

Es ist wichtig, Ihre zuständige Ausländerbehörde zu informieren, wenn Sie eine neue Arbeit beginnen. Wir empfehlen, der Ausländerbehörde eine E-Mail mit Ihrem vollen Namen, Ihrem Geburtsdatum und einer Kopie Ihres Arbeitsvertrags zu schicken. Die Ausländerbehörde wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn sie weitere Informationen benötigt.

Stipendien

Die TU Darmstadt unterstützt ihre internationalen Studierenden mit eigenen Stipendienprogrammen und Informationen zur Stipendiensuche. Wir beraten speziell zu Studienabschluss-Stipendien.

Ein Stipendium gibt Ihnen mehr Zeit, sich auf Ihr Studium zu konzentrieren und erste Kontakte in der Wirtschaft zu knüpfen. Die Vergabe ist oft an spezifische Kriterien gebunden, wie beispielsweise Nationalität, Herkunftsland, Alter oder Studiengang. Engagement kann sich hierbei auszahlen. Einmal im Jahr wird der DAAD-Preis für herausragende Leistungen und Engagement an jemanden aus der internationalen Studierendenschaft der TU Darmstadt verliehen.

Stipendienprogramme der TU Darmstadt:

Das Referat International Student Services am Dezernat Internationales vergibt im Rahmen des DAAD-Programms STIBET I Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit. Diese Stipendien richten sich an internationale Studierende, die finanzielle Schwierigkeiten haben und besondere Herausforderungen im Studium bewältigen müssen. Diese Herausforderungen können u.a. auf eine oder mehrere der folgenden Gegebenheiten zurückzuführen sein:

  • Erstakademiker:innen: Studierende, die als erste in ihrer Familie eine akademische Laufbahn einschlagen
  • Fluchthintergrund: Studierende mit Fluchtgeschichte
  • Behinderung und/oder chronische Erkrankungen: Studierende mit einer Behinderung (mindestens GdB 50) und/oder chronischen Erkrankungen
  • Geschlechtsidentität: Studierende, die aufgrund Ihrer Geschlechtsidentität besonderen Herausforderungen im Studienalltag begegnen
  • Versorgungssituation: Studierende, die für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind

Aktuelle Ausschreibung:

  • Bewerbungsschluss 01.09.2024
  • Förderbeginn bei Zusage ab 01.10.2024
  • Das Stipendium wird in sechs Monatsraten in Höhe von jeweils 500 € (insgesamt 3.000 €) ausgezahlt.

Voraussetzungen:

Bewerben können sich internationale Studierende, die:

  • an der Technischen Universität Darmstadt in einem regulären Studium (Bachelor-, Master- oder Lehramt-Studiengang) immatrikuliert sind (also nicht im Rahmen eines Austausches)
  • eine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg in Deutschland erworben haben
  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben

Vergabekriterien:

  • Eine Stipendienkommission trifft ihre Entscheidung aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
  • In Zweifelsfällen können die Antragstellenden zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden.
  • Der Entscheidungsprozess dauert ca. 6-8 Wochen, anschließend werden die Entscheidungen versendet. Konkret bedeutet das für die Bewerber:innen, dass mit den Entscheidungen in der Förderperiode Oktober-März im November und in der Förderperiode April-September im Mai gerechnet werden kann.
  • Studierende können in jedem Studiengang nur einmal gefördert werden

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung als ein zusammenhängendes PDF-Dokument bis zum Bewerbungsschluss an:

Folgende Dokumente müssen Sie einreichen:

Weitere Dokumente:

Geeignete Nachweise (in deutscher oder englischer Sprache) über die besonderen Herausforderungen und Lebensumstände, z.B.:

  • BaföG-Bescheid oder Ablehnung
  • Nachweis des aktuellen aufenthaltsrechtlichen Status (v.a. Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.1 oder 2, §24 oder §22)
  • Nachweis über den Behinderungsgrad von mindestens 50% (Schwerbehindertenausweis) oder ärztliches Attest über die vorliegende Behinderung
  • Ärztliches Attest über die chronische Erkrankung mit Beschreibung der damit einhergehenden Einschränkungen
  • Nachweis von medizinischen Kosten und ggf. entsprechender Bescheid der Krankenkasse
  • Geburtsurkunde(n) und Meldebescheinigungen der Kinder
  • Nachweis über die pflegebedürftige(n) Person(en): Meldebescheinigung, aus der die Adresse der pflegebedürftigen Person hervorgeht; ggf. Geburtsurkunde, aus der die Verwandtschaft hervorgeht

Hinweise:

Nicht notwendige Informationen dürfen geschwärzt werden.

Ihre Daten und die eingereichten Unterlagen werden streng vertraulich behandelt.

Gerne können Sie , um zu besprechen, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind.

Studienabschluss-Stipendium

Ein Stipendium für internationale Studierende

Internationale Studierende können sich für das leistungsorientierte Studienabschluss-Stipendium bewerben, wenn sie sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden.

Eine Bewerbung ist zweimal jährlich, jeweils vom 01. – 15. April und vom 01. – 15. Oktober möglich.

Nächste Bewerbungsphase

Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1.-15. Oktober geöffnet.

Voraussetzungen

  • Ausländische Staatsangehörigkeit
  • Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg in Deutschland erworben
  • Immatrikulation an der TU Darmstadt in einem Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengang
  • Gesamt-GPA ≤ 2,5
  • Abschlussarbeit ist bereits angemeldet oder wird in den nächsten sechs Monaten angemeldet

Studierende in Kooperations-/ Erasmusprogrammen sowie Doktoranden können sich nicht für diese Förderung bewerben.

Vergabekriterien

  • Vergabe nach Leistungskriterien und ggf. unter Berücksichtigung der sozialen Lage bzw. der familiären Situation der Bewerber*innen
  • Studierende mit Kindern werden im Besonderen berücksichtigt
  • Studierende können in jedem Studiengang nur einmal gefördert werden

Onlinebewerbung ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Schicken Sie eine E-Mail mit folgenden Dokumenten als Scan an

  • Aktueller Leistungsspiegel mit Stempel des Studienbüros
  • Formular „Bestätigung der Anmeldung einer Thesis" (wird in neuem Tab geöffnet)
    Hinweis: Auch wenn noch keine Thesis angemeldet wurde, bitte das Formular „Bestätigung der Anmeldung einer Thesis“ beifügen und „Thesis noch nicht angemeldet“ ankreuzen. In dem Fall ist eine Bestätigung durch das Studienbüro nicht nötig.

Kontaktieren Sie Ihr Studienbüro per E-Mail: lassen Sie sich einen abgestempelten Leistungsspiegel als Scan zuschicken. Wenn Sie Ihre Thesis bereits angemeldet haben, füllen Sie bitte das Formular „Bestätigung der Anmeldung einer Thesis“ aus und lassen Sie sich auch dieses unterschrieben und abgestempelt als Scan zuschicken.

  • ggf. Nachweis über besonders zu berücksichtigende soziale Lage bzw. familiäre Situation (z.B. Geburtsurkunde der Kinder)
  • Nachweise zur Dauer und Höhe von Stipendien, die sie bezogen haben oder aktuell beziehen.

Hinweis:

Unvollständige oder nach der Bewerbungsfrist eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Der Entscheidungsprozess dauert ca. 6-8 Wochen, anschließend werden die Entscheidungen versendet.

Konkret bedeutet das für die Bewerber*innen, dass mit den Entscheidungen in der Förderperiode Oktober-März im Dezember und in der Förderperiode April-September im Juni gerechnet werden kann.

Das Stipendium beträgt monatlich mindestens 250 Euro und wird für eine Dauer zwischen ein und maximal sechs Monaten gewährt.

Die Stipendienkommission vergibt die Stipendien, entsprechend der Vergabeverordnung, nach Leistungskriterien und ggf. unter Berücksichtigung der sozialen Lage sowie der familiären Situation der Studierenden. Studierende mit Kindern werden im Besonderen berücksichtigt.

Wenn sich in einer Bewerbungsphase sehr viele Studierende bewerben, kann dies dazu führen, dass viele Bewerber*innen nur eine kurze Förderung bewilligt bekommen, da in jeder Bewerbungsrunde das gleiche Stipendienbudget zur Verfügung steht.

Wenn das Abgabedatum Ihre Thesis bereits am Anfang der Förderperiode liegt, kann ebenfalls nur eine kurze Förderdauer bewilligt werden, maximal bis zum Abgabedatum.

  • Wenn Sie eine Zusage erhalten haben: Schicken Sie die Annahmeerklärung ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an uns zurück.
  • Wenn Sie eine bedingte Zusage erhalten haben: Schicken Sie uns die Annahmeerklärung und das ausgefüllte Formular „Bestätigung der Anmeldung einer Thesis“ mit Unterschrift und Stempel des Studienbüros per E-Mail zu, sobald Sie die Thesis angemeldet haben.

Die erste Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nachdem die vollständigen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Kontaktieren Sie uns (iss@zv.tu-darmstadt.de) mit Ihrem Anliegen, wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Sie können innerhalb einer Frist von vier Wochen nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch einlegen.

Wenn Sie Ihre Thesis in der darauffolgenden Förderperiode weiterschreiben oder möglicherweise erst beginnen und bis dahin den erforderlichen GPA erfüllen, empfehlen wir Ihnen, sich erneut zu bewerben.

Ja, Sie können sich sowohl für die Bachelorthesis als auch für die Masterthesis bewerben. Sie können pro Studiengang einmal das Studienabschluss-Stipendium erhalten.

Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail (iss@zv.tu-darmstadt.de) und wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Wenn sich Ihre Thesis verschiebt und Sie die Anmeldung Ihrer Thesis nicht bis zum 31. März (für Bewerbungen vom Oktober) bzw. 30. September (für Bewerbungen vom April) einreichen, verfällt der Anspruch auf das Stipendium. Sie können sich erneut im nächsten Bewerbungszeitraum bewerben.

Grundsätzlich gilt: Wer schon eine leistungsabhängige materielle Förderung erhält -wie beispielsweise das Deutschlandstipendium-, kann das Studienabschluss-Stipendium nicht bekommen.