Nach deutschem Recht (§16b Abs.1 AufenthG) haben Sie das Recht, während Ihres Studiums zu arbeiten.
- Internationale Studierende können 140 volle Tage (Vollzeit oder 40 Stunden pro Woche) pro Jahr arbeiten
- ODER 280 halbe Tage (Teilzeit oder 20 Stunden pro Woche) pro Jahr
- Internationale Studierende können nicht als Freiberufler oder Selbständige arbeiten
- Internationale Studierende können als wissenschaftliche/Studentische Hilfskräfte innerhalb der Universität arbeiten, ohne Begrenzung der Anzahl der Tage, die Sie pro Jahr arbeiten dürfen
Es ist wichtig, Ihre zuständige Ausländerbehörde zu informieren, wenn Sie eine neue Arbeit beginnen. Wir empfehlen, der Ausländerbehörde eine E-Mail mit Ihrem vollen Namen, Ihrem Geburtsdatum und einer Kopie Ihres Arbeitsvertrags zu schicken. Die Ausländerbehörde wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn sie weitere Informationen benötigt.