Persönlicher Prüfungsplan

Was ist das?

Der persönliche Prüfungsplan (PP) legt fest, welche Prüfungen ein Student oder eine Studentin im Laufe des Studiums in den Wahlbereichen und Wahlpflicht-Bereichen ablegt. Studierende müssen spätesten bei der Anmeldung zur ersten Prüfung des Wahlbereichs einen persönlichen Prüfungsplan vorlegen. Der Prüfungsplan wird vom Fachbereich genehmigt. Mit wem Sie als Studierende/r Ihren persönlichen Prüfungsplan abstimmen müssen, erfahren Sie in Ihrem Fachbereich.

Nicht zu allen Studiengängen gehört ein persönlicher Prüfungsplan.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.