Frist zur Antragstellung mEP

Der Antrag für eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) muss innerhalb von vier Wochen (Stand 7. Novelle APB, November 2023) nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (Zeitpunkt der Veröffentlichung der Note in TUCaN) im zuständigen Studienbüro gestellt werden.

Beispiel:
Das Prüfungsergebnis der zweiten Wiederholungsprüfung wurde an einem Dienstag bekannt gegeben. Somit kann der Antrag für die mündliche Ergänzungsprüfung bis zum Dienstag (23:59) vier Wochen danach im zuständigen Studienbüro gestellt werden.