Fristen für mEP

Der Antrag für eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) muss innerhalb von vier Wochen (Stand 7. Novelle APB, November 2023) nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (Zeitpunkt der Veröffentlichung der Note in TUCaN) im zuständigen Studienbüro gestellt werden.

Die mündliche Ergänzungsprüfung soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den Prüfenden terminiert werden – spätestens bis acht Wochen nach Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses.
Sollte der Termin innerhalb der acht Wochen nicht zustande kommen, dann erlischt ein Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Ergänzungsprüfung, es sei denn die Prüfenden haben das Versäumnis zu vertreten oder der Prüfling weist durch ein ärztliches Attest eine krankheitsbedingte Verhinderung nach oder hat andere ähnliche schwerwiegende Gründe vorzuweisen.

Beispiel:
Das Prüfungsergebnis der zweiten Wiederholungsprüfung wurde an einem Dienstag bekannt gegeben. Somit kann der Antrag für die mündliche Ergänzungsprüfung bis zum Dienstag (23:59) vier Wochen danach im zuständigen Studienbüro gestellt werden.