In der mündlichen Ergänzungsprüfung gibt es nur die Noten „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0).
Eine eigenständige Bewertung der mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt nicht.

In der mündlichen Ergänzungsprüfung gibt es nur die Noten „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0).
Eine eigenständige Bewertung der mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt nicht.