Anspruch auf mündliche Ergänzungsprüfung nach PO-Wechsel

Besteht erneuter Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung nach einem PO-Wechsel?

Da ein PO-Wechsel kein Studiengangswechsel ist, hat der Studierende trotz PO-Wechsel insgesamt nur einmal die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Hat er diese in der alten PO bereits in Anspruch genommen, steht ihm durch den PO Wechsel keine neue zu. Das gilt allgemein, auch wenn das Fach in der neuen PO nicht mehr enthalten ist.

laut APB (§ 32 Abs. 1, 4.Novelle), gilt:
§ 32 Mündliche Ergänzungsprüfung
(1) Auf Antrag kann einmalig pro Studiengang in einer nicht bestandenen zweiten schriftlichen Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden…..