Bitte beachten Sie:
Der normale Betrieb der TU Darmstadt darf durch die Dreh- und Aufnahmearbeiten nicht gestört und beeinträchtigt werden. Für laufende Lehr- und Prüfungsveranstaltungen können keine Genehmigungen erteilt werden. Eine technische, personelle oder organisatorische Unterstützung durch die TU Darmstadt ist nicht möglich.
Wir bitten Sie, Sendetermine per Mail mitzuteilen. Wir freuen uns, wenn Sie uns Links zu den Beiträgen oder Ausschnitte als Datei zu Dokumentationszwecken zur Verfügung stellen
Die TU Darmstadt kann Dreh- und Aufnahmegenehmigungen nur für solche Anfragen erteilen, die klar eine journalistische Berichterstattung über die TU Darmstadt zum Inhalt haben.
Für Aufnahmen mit sowohl einem klar kommerziellen, gewerblichen Hintergrund (zum Beispiel Werbung oder PR-Aufträge) als auch für Foto- und Filmprojekte, in denen die Örtlichkeiten der Universität primär als Kulisse dienen, kann von der TU Darmstadt keine Dreh- und Aufnahmegenehmigung erteilt werden.