Was ist Diskriminierung

Um Diskriminierung handelt es sich, wenn Herabwürdigung, Benachteiligung, (sexualisierte) Belästigung, Stigmatisierung, Abwertung oder Ausschluss sich aufgrund dieser tatsächlichen oder vermuteten Merkmale vollziehen und ohne dass ein sachlicher Grund vorliegt.

Eine Benachteiligung ist auch dann vorhanden, wenn Gleiches ungleich behandelt wird oder Personen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden.

Dabei kann sich Diskriminierung aufgrund von einzelnen oder an mehreren, ineinandergreifenden Merkmalen vollziehen (s. weiter unten zu Mehrfachdiskriminierung bzw. Intersektionalität).

Entscheidend für die Einstufung einer Handlung, Verhaltens- oder Sprechweise als Diskriminierung ist insbesondere die Wirkung dieser Handlung, Verhaltens- oder Sprechweise, nicht das zugrundeliegende Motiv. Die Frage nach dem Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, fehlendes Wissen, allgemeine Praxis etc.) ist hinsichtlich einer Einordnung als Diskriminierung nachrangig.

Was ist Intersektionalität?

Die Antidiskriminierungsstelle arbeitet mit einer Begriffsbestimmung von Diskriminierung die anerkennt, dass Menschen vielfache Zugehörigkeiten haben bzw. verschiedene Zuschreibungen erfahren und dementsprechend auch durch je spezifisches Zusammenwirken verschiedener Dimensionen von Diskriminierung betroffen sein können. Der Begriff ‚Mehrfachdiskriminierung‘ erfasst diesen Umstand.

Ein intersektionaler Ansatz berücksichtigt darüber hinaus, dass Diskriminierungsrisiken auch Kontext gebunden sein können. Das heißt, dass in einem bestimmten Kontext mit einem der geschützten Merkmale Benachteiligungen einhergehen können, die in einem anderen Kontext nicht bestehen.

Auch berücksichtigt der Ansatz der Intersektionalität, dass bei Menschen eine Gleichzeitigkeit bestehen kann von Merkmalen , die mit Benachteiligung verbunden sind und Merkmalen , die mit Privilegien verbunden sind.