Auftritt des Markenzeichens Dr.-Ing. - 1902
Promitionsordnung der Technischen Hochschule Darmstadt für die Erteilung der Würde eines Doktor-Ingenieurs, 1899.
Promitionsordnung der Technischen Hochschule Darmstadt für die Erteilung der Würde eines Doktor-Ingenieurs, 1899.

Als erste Diplom-Ingenieure werden am 8. März 1902 Julius Adolf Möllinger aus Nürnberg und Ernst Vetterlein aus Leipzig promoviert, nachdem bereits 1900 eine Ehrenpromotion vergeben wurde. Vetterlein (1873-1950) ist Assistent in der Architektur-Abteilung für Baukunst der TH Darmstadt. Er habilitiert sich hier und wird 1919 auf eine Professur an die TH Hannover berufen.

Am 25. November 1899 hat Großherzog Ernst Ludwig von Hessen der Technischen Hochschule Darmstadt das Promotionsrecht verliehen. Mit einem begleitenden Festakt rückt die TH Darmstadt endgültig in den Kreis der höchsten akademischen Bildungsanstalten auf und steht gleichberechtigt neben den traditionellen Universitäten in Deutschland.

Der Großherzog selbst wird am 6. Juli 1900 zum ersten Doktor-Ingenieur ehrenhalber. Seitdem werden auch in Darmstadt verdiente Wissenschaftler mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet.

In der akademischen Welt der Universitäten sieht man den neuen Doktorgrad zunächst skeptisch. Die eingedeutschte Schreibweise „Doktor“ (statt lateinisch „Doctor“) ist Pflicht. Auch ist der Grad zur Unterscheidung von universitären Titeln in Frakturschrift hervorzuheben. Aus der Abgrenzung wird ein Qualitätsmerkmal. Wie der Dipl-Ing. wird der Dr.-Ing. zum Markenkennzeichen der Technischen Hochschulen in Deutschland.