Integration von Bauteilen im 3D-Druck-Prozess

Integration von Bauteilen im 3D-Druck-Prozess

Funktionsintegration durch Einlegen beliebiger Bauteile während der additiven Fertigung

Intellectual Property- und Innovationsmanagement

Deniz Bayramoglu, +49 6151 16-57215

Robert Heitzmann, +49 6151 16-57228

Status quo

Das Einbringen von Bauteilen in den Prozess der additiven Fertigung (AF) durch Laserstrahlschmelzen von Metallpulver ist bislang nur durch eine Unterbrechung des Fertigungsprozesses möglich. Das Pulver wird abgesaugt und das Bauteil eingelegt und anschließend eine ebene Pulverschicht aufgetragen, bevor der Fertigungsprozess beendet werden kann.

Unsere Technologie: AF-Anlage zum Umdrucken von Bauteilen beliebiger Geometrie

Durch die Anordnung von Rakel und drehbarer Bauplattform kann das Pulver auch direkt an beliebig geformten, eingelegten Bauteilen platziert werden. Danach kann der Laser das Pulver aufschmelzen und somit das Bauteil mit Material umschließen.

Vorteile

  • Integration von Sensoren beliebiger Geometrie in additiv gefertigte Bauteile.
  • Einbinden von Halbzeugen in die additiv gefertigten Bauteile.
  • Keine Unterbrechung des Bauprozesses zum Einlegen der Bauteile notwendig.

Derzeitiger Entwicklungsstand

Technology-Readiness-Level (TRL): Level 2.

Das Konzept des Einlegeprozesses ist ausgearbeitet, ein Prototyp ist in Planung.

Anwendungsmöglichkeiten

Durch die Möglichkeit Bauteile einzudrucken können zusätzliche Funktionen in Produkte integriert werden. Weiterhin lassen sich Eigenschaften der Bauteile durch das Einlegen von Halbzeugen gezielt beeinflussen.

Unser Angebot für Sie

Für die Umsetzung der Technologie suchen wir interessierte Unternehmen, die ihr Produktportfolio ergänzen oder neue Geschäftsfelder erschließen möchten. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen dem Industriepartner und der TU Darmstadt: von einem Austausch mit den Know-How-Trägern der Technologie bis hin zu einer engen Kooperation bei weiterem Entwicklungsbedarf. Die Nutzung der schutzrechtlich gesicherten Technologie kann durch Verkauf oder Lizenzierung an das Unternehmen erfolgen.