Zellstofffaser-Dämmschaum

Wärmedämmschaum aus nachwachsenden Rohstoffen

Innovatives Herstellungsverfahren für voluminösen Dämmschaum aus Zellstofffasern

Intellectual Property- und Innovationsmanagement

Deniz Bayramoglu, +49 6151 16-57215

Robert Heitzmann, +49 6151 16-57228

Status quo

Konventionelle Mineralwolle- und Kunststoff-schäume für Wärmedämmungen sind durch eine energieaufwändige Produktion und komplizierte Recycling- und Entsorgungs-vorgänge charakterisiert. Eine Alternative hierzu bieten biologisch abbaubare Wärmedämmstoffe aus Zellstofffasern. Diese stehen bisher meist als Platten, Matten, Filz oder Schüttung zur Verfügung. Um die Bauteile nach dem Aufschäumen zu trocknen, müssen sie gepresst werden. Voluminösere Schäume sind deshalb nur schwer herzustellen.

Unsere Technologie: Neuartiges Verfahren zur Herstellung von Faserschaum

Voluminöse Faserschäume aus nachwachsenden Rohstoffen können nun mittels spezieller Verfahren aus Zellstofffasern, Wasser und verschiedenen Additiven hergestellt werden. Der Schaum kann auf einfache Weise ohne Druckbeaufschlagung getrocknet werden.

Vorteile

  • Geringerer Material-, Kosten- und Energieaufwand bei der Herstellung.
  • Voluminösere Schäume durch Wegfall des Verfahrensschritts Pressen möglich.
  • Biologisch abbaubar und nachhaltig.

Derzeitiger Entwicklungsstand

Technology-Readiness-Level: Level 3.

Proof of Concept von zwei unterschiedlichen neuen Herstellungsverfahren wurde erbracht. Prüfkörper wurden hergestellt und vermessen.

Anwendungsmöglichkeiten

Wärmedämmstoff für nachhaltiges Bauen. Anwendung prinzipiell auch als Verpackungs-material oder zum Schallschutz denkbar.

Unser Angebot für Sie

Für die Umsetzung der Technologie suchen wir interessierte Unternehmen, die ihr Produktportfolio ergänzen oder neue Geschäftsfelder erschließen möchten. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen dem Industriepartner und der TU Darmstadt: von einem Austausch mit den Know-How-Trägern der Technologie bis hin zu einer engen Kooperation bei weiterem Entwicklungsbedarf. Die Nutzung der schutzrechtlich gesicherten Technologie kann durch Verkauf oder Lizenzierung an das Unternehmen erfolgen.