Muss im Dekanat ein gedrucktes Exemplar der Dissertation archiviert werden?

Nein. Eine Archivierung der Dissertation ist nicht erforderlich, da die Dissertation selbst ja veröffentlicht werden muss.

Falls ein Exemplar mit schriftlichen Bewertungsvermerken der Referenten existiert, ist dieses zusammen mit den Gutachten zur Promotionsakte zu nehmen. Es gelten die allgemeinen Aufbewahrungs- und Vernichtungsregeln; 5 Jahre Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen.