Kann ein einmal auf TUprints veröffentlichtes Dokument zurück gezogen („depubliziert“) werden?
Nein, die Veröffentlichung ist konstitutiv für die Verleihung des akademischen Grades. Dies ist auch praktisch nicht möglich, da die Daten bereits u.a. an die Deutschen Nationalbibliothek geliefert wurden. §19(2)f. Dieses Vorgehen ist auch durch die Leitlinien für den Betrieb des Publikationsservice der TU Darmstadt untersagt.
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